Im Zuge der Aktualisierung der Corona-Ampel hat die Regionalregierung außerdem Änderungen von Regeln in mehreren Warnstufen beschlossen
Kanarische Inseln – In einer außerordentlichen Kabinettssitzung hat die kanarische Regierung am 1. März die Aktualisierung der Corona-Ampel und verschiedener damit verbundenen Maßnahmen beschlossen, die am 2. März in Kraft getreten sind.
Auf Lanzarote gilt aufgrund der gesunkenen Inzidenz jetzt die Warnstufe 3, während die Warnstufen auf den anderen Inseln unverändert bleiben. Demzufolge ergibt sich folgende Einstufung:
- Warnstufe 1 (grün): Fuerteventura, La Palma, La Gomera, El Hierro
- Warnstufe 2 (gelb): Gran Canaria, Teneriffa
- Warnstufe 3 (rot): Lanzarote
- Warnstufe 4 (braun): –
Infos zu den neuen Inzidenzwerten (Stand 1.3.2021) und Warnstufen auf den einzelnen Inseln finden Sie hier.
Außerdem wurden auf Empfehlung des regionalen Gesundheitsministers verschiedene Präventionsmaßnahmen einzelner Warnstufen überarbeitet. Demzufolge wurde für die Warnstufe 1 (grün), für die bisher keine Sperrstunde galt, eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 00.00 und 06.00 Uhr erlassen; Restaurants und andere Gastronomiebetriebe müssen vor 00.00 Uhr schließen. Dies gilt seit dem 2. März für die Inseln Fuerteventura, La Palma, La Gomera und El Hierro.
Im Amateur- und Vereinssport ist auf Inseln in Warnstufe 1 nun wieder Publikum zugelassen, allerdings nur die Hälfte (50%) der möglichen Zuschauer und nur dann, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Weitere Änderungen wurden für die Gastronomie bezüglich der erlaubten Gästezahl – im Freien ebenso wie in Innenräumen – in Warnstufe 1 und 2 beschlossen, für die ab sofort folgende Einschränkungen gelten:
– Warnstufe 1: Die maximale Belegung in Innenräumen wird auf 75% begrenzt. An Tischen im Freien dürfen maximal 10 Personen beisammensitzen, in Innenräumen höchstens sechs Personen und an der Theke maximal vier Personen. Die Lokale müssen vor 00.00 Uhr schließen.
– Warnstufe 2: Auf Terrassen im Freien wird die maximale Belegung auf 75% beschränkt und für Innenräume auf 50%. Im Freien dürfen bis zu sechs Personen an einem Tisch sitzen, während in Innenräumen nur vier Gäste pro Tisch erlaubt sind. An der Theke dürfen maximal zwei Gäste Platz nehmen. In Innenräumen sind Selbstbedienung bzw. Buffet verboten. Restaurants müssen vor 23.00 Uhr schließen.
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