Rückführungen in Ceuta

Rund 100 Marokkaner gelangten am letzten Aprilwochenende schwimmend in die spanische Exklave Ceuta an der marokkanischen Mittelmeerküste. Foto: efe

Rund 100 Marokkaner gelangten am letzten Aprilwochenende schwimmend in die spanische Exklave Ceuta an der marokkanischen Mittelmeerküste. Foto: efe

Trotz geschlossener Grenze vereinbaren Spanien und Marokko die Abschiebung von über 100 Migranten aus Ceuta

Madrid – Über ein Jahr schon ist die Grenze zwischen Spanien und Marokko wegen der Corona-Restriktionen auch für Abschiebungen illegal eingereister Migranten geschlossen. Dennoch sind die Regierungen beider Länder aktuell zu einer Einigung gelangt, die es ermöglicht, rund 120 junge Marokkaner zurückzuführen, welche die spanische Exklave Ceuta an der afrikanischen Mittelmeerküste Ende April schwimmend erreicht haben.
Die Maßnahme, die durch das spanische Innenministerium in Rekordzeit in die Wege geleitet wurde, bildet eine Ausnahme zu der Haltung, welche die marokkanische Regierung bisher eingenommen hat. Seit diese im März vergangenen Jahres die Schließung der Grenzen befahl, wurden nur ausnahmsweise Rückführungen ihrer in Ceuta und Melilla festsitzenden Staatsbürger zugelassen.
Am letzten Aprilwochenende gelang es mindestens 128 Personen, nach Ceuta zu gelangen. In mehreren Gruppen schwammen junge Männer, unter denen sich rund 30 Minderjährige befanden, von einem Strand der benachbarten marokkanischen Ortschaft Castillejos aus nach Ceuta, um die Grenzzäune zu umgehen. Zwei Männer starben bei dem Versuch, drei weitere mussten wegen Unterkühlung ins Krankenhaus eingeliefert werden, und etliche weitere sind vermisst.
Von Marokko aus wurden zunächst weder Rettungseinsätze eingeleitet noch Maßnahmen ergriffen, die migrationswilligen Personen aufzuhalten. Erst nach dem genannten Wochenende kamen Beamte der marokkanischen Gendarmerie und verteilten sich an der Küste, um weiteren Schwimmern den Zugang zum Meer zu verwehren.
Die Neuankömmlinge wurden zu Quarantänezwecken in einer Halle untergebracht, während die Nationalpolizei im Eilverfahren Abschiebungen einleitete, von denen nur die Minderjährigen ausgenommen sind. So sah sich ein Großteil der am Wochenende angekommenen Männer gezwungen, die Grenze schon zu Beginn der darauffolgenden Woche ein zweites Mal in entgegengesetzter Richtung zu überqueren.
Marokko hält die Grenzen zu Ceuta und Melilla geschlossen, seit am 13. März 2020 die Abschottung aufgrund der Pandemie angeordnet wurde. Auch das sogenannte Corcuera-Abkommen wurde ausgesetzt, welches 1992 zwischen Madrid und Rabat geschlossen wurde und nach dem damaligen spanischen Innenminister José Luis Corcuera (unter Felipe González) benannt ist. Dieses betrifft die Rücknahme von Personen aus Drittländern, die illegal nach Spanien eingereist sind. Auf dieser Basis führte Spanien bis dato die Abschiebung von Migranten durch, die über den Schutzzaun in die beiden Küstenstädte eindrangen. Da dieses Abkommen während der Pandemie nicht reaktiviert werden konnte, kam es insbesondere in Melilla zum Kollaps der Aufnahmekapazitäten. Marokko hat seit Beginn der Pandemie nur dreimal – im Mai, September und Oktober – eine Rückführung einiger seiner Staatsbürger aus den beiden Exklaven zugelassen.

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