Regionaler Alarmzustand? Nein, danke!

Isabel Ayuso, Präsidentin von Madrid Fotos: EFE

Isabel Ayuso, Präsidentin von Madrid Fotos: EFE

Die spanische Regierung beharrt darauf, dass es für die autonomen Regionen genügend legale Mittel zur Pandemie-Bekämpfung gibt

Madrid – Kurz vor der Beendigung des Alarmzustandes in Spanien, am 9. Mai 2021, wurde vonseiten mehrerer Regionalregierungen die Forderung nach einer Fortsetzung des Ausnahmezustandes zum Zwecke der Pandemie-Bekämpfung laut. Nun haben der spanische Regierungschef Pedro Sánchez und Justizminister Juan Carlos Campo erneut bekräftigt, die autonomen Regionen würden auch in dieser neuen Etappe über ausreichende legale Möglichkeiten verfügen, die Maßnahmen fortzusetzen. Sie erinnerten daran, dass die Zentralregierung die Anträge der Regionalpräsidenten für einen territorial begrenzten Alarmzustand unterstützen würden. Diese Möglichkeit lehnen jedoch auch jene Regionalregierungen ab, die zuvor die Verlängerung des nationalen Ausnahmezustandes verlangt hatten – darunter die des Baskenlandes und Andalusiens.
Der baskische Regierungschef Iñigo Urkullu stellt sich auf den Standpunkt, das Gesetz von 1981, welches den Alarm-, Ausnahme- und Belagerungszustand regelt, sei nicht geeignet, regionale Ausgangssperren und Gebietsabriegelungen zu begründen. Diese wie geplant nach Ende des nationalen Alarmzustandes im Baskenland – wo die Inzidenz mit über 400 angegeben wird – fortzuführen, wurde vom baskischen Obersten Gerichtshof untersagt. Präsident Urkullu kündigte dennoch an, nicht in Berufung zu gehen, weil man die Pandemie-Bekämpfung nicht „judizialisieren“ wolle.

Iñigo Urkullo, Präsident des Baskenlandes Foto EFE
Iñigo Urkullo, Präsident des Baskenlandes Foto EFE

Auch die durch eine Koalition aus PP und Ciudadanos geführte andalusische Regierung geht davon aus, dass die gesetzlichen Kriterien für einen regionalen Alarmzustand nicht erfüllt seien, weil keine plötzlich eingetretene Notlage gegeben sei, sondern die Pandemie schon ein Jahr andauere und zudem nicht auf Andalusien beschränkt sei.
Der Innenminister der Region Madrid, Enrique López, schließt ebenfalls einen regionalen Alarmzustand aus und fordert einheitliche gesetzliche Regelungen durch eine Reform des Gesetzes über die öffentliche Gesundheit von 1986.
Die katalanische Regierung sieht sich, was die Entwicklung der Pandemie angeht, auf einem guten Weg und hält deshalb keinerlei Maßnahmen für nötig, die über die Beschränkung von Zusammenkünften auf sechs Personen und die Begrenzung der Personenzahl in Läden und anderen öffentlichen Räumen hinausgehen.
In Valencia hat der Oberste Gerichtshof die Ausgangssperre auch ohne Alarmzustand gestattet. Doch will die Regionalregierung davon zurzeit keinen Gebrauch machen, weil Valencia die niedrigste Inzidenz in ganz Spanien aufweist.
Auch die Kanarischen Inseln streben keinen Alleingang beim Alarmzustand an. Julio Pérez, Sprecher der Kanarenregierung, erklärte hierzu, angesichts der epidemiologischen Daten seien die aktuell gesetzlich möglichen Maßnahmen ausreichend.

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