Änderung des Beitragssystems der Selbstständigen

Jose Luis Escriva EFE

Jose Luis Escriva EFE

Der Beitragssatz wird an den tatsächlichen Einnahmen bemessen

Madrid – Die Änderung des Beitragssystem der Selbstständigen (Autónomos) ist seit Jahren ein unerledigtes Thema. Die Reform des Beitragssystems ist jedoch in der Koalitionsvereinbarung von PSOE und Unidas Podemos enthalten und wird jetzt angegangen. Das Ministerium für Sozialversicherung, unter der Leitung von José Luis Escrivá, hat einen Reformvorschlag vorgelegt, der nun mit dem Sektor verhandelt wird.

13 Beitragsstufen, je nach Einkommen

In der Regel haben Selbstständige im Laufe des Jahres sehr unterschiedliche Einkommen. Außerdem sind sie im Vergleich zu den Arbeitnehmern durch das System der Sozialversicherung weit weniger geschützt. Der Vorschlag der Regierung zielt darauf ab, beide Nachteile zu beheben, indem ein System mit 13 Beitragsstufen eingeführt wird. Das soll gewährleisten, dass Selbstständige entsprechend ihrem Einkommen einen Beitrag zahlen. Die niedrigste Beitragsstufe wird 184 Euro betragen, derzeit sind es 294 Euro. Der Höchstbeitrag steigt auf 1.267 Euro für diejenigen, welche die Einkommensgrenze in der letzten Beitragsstufe erreichen. Aktuell entscheiden Selbstständige selbst, welchen Beitrag sie zahlen, unabhängig von ihrem Einkommen. Etwa 85% von ihnen wählen den Mindestbeitrag, was dann zu einem niedrigen Schutz durch die Sozialversicherung führt.

Die vorgeschlagene Reform zielt aber auch darauf ab, die Nachhaltigkeit des Rentensystems zu stärken, indem Höherverdiener verpflichtet werden, ihren monatlichen Beitrag zu erhöhen. Gleichzeitig werden die Beiträge der Selbstständigen mit den niedrigsten Einkommen gesenkt, was nach den Angaben der Regierung auf zwei von drei Selbstständigen zutrifft. Damit soll verhindert werden, dass die Zahlung von Beiträgen ihre Tätigkeit benachteiligt und letztendlich die Schattenwirtschaft begünstigt.

Die Reform steht im Einklang mit den Empfehlungen der Europäischen Union vom November 2019, in denen betont wird, dass Fortschritte bei der Angleichung des Schutzniveaus von Selbstständigen und Arbeitnehmern erzielt werden müssen. Weiterhin hat die Pandemie deutlich gemacht, dass das Schutzmodell geändert werden muss, da ein Teil der Subventionen an das Beitragsniveau gekoppelt war und somit sehr bescheiden ausfiel. Die Änderungen stehen nicht unmittelbar bevor. Für die Umsetzung des neuen Modells ist ein neunjähriger Anpassungszeitraum bis 2031 vorgesehen. Die Auswirkungen und Leistungen des neuen Systems werden ab dann alle drei Jahre neu bewertet.

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