Polemik um Mini-Wohnungen


© EFE

In Spanien werden Wohnungen verkauft, die gerade mal 17 qm groß sind

In Madrid wird eine Wohnung für 90.000 Euro verkauft. Ein absolutes Schnäppchen, gäbe es da nicht diesen klitzekleinen Haken, die Wohnung ist nämlich nur 17 Quadratmeter groß. Um dem Verkauf derartiger verbraucherunfreundlicher mini-pisos, wie sie in Spanien genannt werden, Einhalt zu gebieten, hat sich Wohnungsministerin María Antonia Trujillo jetzt stark gemacht.

Madrid – Da es allerdings nicht im Kompetenzbereich der Regierung steht, diesbezüglich Änderungen vorzunehmen, richtete sich Trujillo am 17. Mai an die Verwaltungen der autonomen Regionen. In einem Schreiben forderte sie die Regionalregierungen auf, ihre Gemeindeverwaltungen dazu anzuhalten, keiner Wohnung unter 30 Quadratmetern mehr eine Bewohnbarkeitsbescheinigung zu erteilen. Alles, was darunter liege, sei als menschenunwürdig anzusehen.

Bislang blieb ihre „Empfehlung“ jedoch ohne großen Erfolg. Bisher sehen nämlich nur fünf von siebzehn autonomen Regionen in ihren Normativen vor, dass eine Wohnung erst als solche angesehen werden kann, wenn sie mindestens 30 Quadratmeter groß ist. Weitere sieben Regionen, Galicien, Extremadura, Valencia, Katalonien, Kantabrien, Balearen und Asturien, lassen sogar noch kleinere Wohnungen als das Madrider 17 qm-Studio zu. Fünf – Madrid, Kastilien-León, Kastilien-La Mancha, Aragonien und Andalusien – haben diesbezüglich noch überhaupt nichts vorgesehen.  Zu guter Letzt ist Galicien gerade dabei ein Gesetz auszuarbeiten, demzufolge eine Wohnung erst ab 40 Quadratmeter als solche angesehen werden darf.

Die Ministerin bezeichnet diese Handlungsweise als „scheinheilig“, denn als sie vor zwei Jahren den Bau von 30 qm-Studios ankündigte, die als Sozialwohnungen gehandelt werden müssen und hauptsächlich Studenten und jungen Menschen zugute kommen sollten, war die Empörung spanienweit groß.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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