Das Fahren eines Kraftfahrzeuges ohne gültigen Führerschein wird in Spanien seit dem 1. Mai als Straftat geahndet. Auch wem die Fahrerlaubnis vorübergehend oder endgültig entzogen wurde, ist davon betroffen. Wer trotzdem am Steuer erwischt wird, dem droht eine Freiheitsstrafe zwischen drei und sechs Monaten oder saftige Geldstrafen kombiniert mit 90 Tagen gemeinnütziger Arbeit.
Die zuständige Staatsanwaltschaft bereitet sich auf eine Flut von Fällen bereit. Man geht von rund 300.000 Personen aus, die regelmässig auf Spaniens Straßen unterwegs sind ohne jemals eine Fahrschule betreten zu haben.
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