Ab 2011 haben sie Recht auf sechs Monate Arbeitslosenunterstützung
Die Freiberufler bzw. selbstständigen Arbeiter, die aufgrund der Krise in den letzten Monaten ihre Aktivität einstellen mussten, haben derzeit in Spanien kein Anrecht auf finanzielle Unterstützung vom Staat. Dasselbe gilt für freie Mitarbeiter, die in diesen schwierigen Zeiten keine neuen Aufträge erhalten.
Madrid – Keiner von ihnen wird Arbeitslosenunterstützung, geschweige denn andere finanzielle Hilfsmittel von staatlicher Seite erhalten. Sie haben kein Recht darauf und haben es bislang auch nie gehabt.
Ab 2011 soll sich das ändern. Wie Arbeitsminister Celestino Corbacho Ende 2008 ankündigte, werden auch Freiberufler und Selbstständige 2011 bei erzwungener Einstellung ihrer Tätigkeit Anrecht auf Unterstützung haben. Nach derzeitigem Stand des entsprechenden Gesetzentwurfs müssen sie mindestens ein Jahr lang 26,25 Euro Monatsbeiträge in die Sozialversicherung eingezahlt haben, und zwar zusätzlich zu den Beiträgen, die „Autonónomos“ ohnehin schon zahlen müssen, um Anrecht auf zwei Monate Unterstützung in Höhe von je 583 Euro zu haben. Maximal steht ihnen Arbeitslosenunterstützung für ein halbes Jahr zu.
Über drei Millionen Menschen in Spanien gehen einer selbstständigen Tätigkeit nach.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]