Erster Entwurf für Abtreibungsreform vorgelegt


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Fristenlösung geplant – bis zur 14. Schwangerschaftswoche soll abgetrieben werden dürfen

Schon seit langem ist angekündigt, dass in Spanien das Abtreibungsgesetz reformiert werden soll. Anfang März wurden nun erste Details der angestrebten Änderungen bekannt, die ein Expertenausschuss in monatelanger Arbeit durchgeführt hat und deren Schwerpunkt darauf lag, den kriminellen Makel von Frauen, die eine Abtreibung vorgenommen haben, zu nehmen.

Madrid – Demnach strebt Spanien nun tatsächlich eine Regelung mit Fristenlösung an, die die sogenannte Indikationsregelung ablösen soll. Es soll also in der frühen Schwangerschaft legal werden, abtreiben zu können. Bislang musste ein Arzt bescheinigen, dass die physische oder psychische Gesundheit der werdenden Mutter Schaden nimmt, wenn das Kind ausgetragen wird.

Nach derzeitigem Stand sollen Frauen künftig bis zur 14. Schwangerschaftswoche eine Abtreibung vornehmen können und zwar ohne Angabe von Gründen oder die Gefahr, eingesperrt zu werden. In zwei Ausnahmefällen ist ein Schwan­gerschaftsabbruch bis zur 22 Woche möglich, und zwar wenn eine ernsthafte Gefahr für die Gesundheit der Mutter oder eine Missbildung des Fötus vorliegt. Nur wenn sich bei einer Untersuchung herausstellt, dass der heranwachsende Fötus, einmal geboren, „nicht kompatibel mit dem Leben ist”, gibt es keinerlei Beschränkung für einen Schwangerschaftsabbruch.

Als besonders umstritten angesehen wurde die Ankündigung, dass Minderjährige über 16 Jahre ohne elterliche Erlaubnis abtreiben dürfen. Sora-ya Saénz, Sprecherin der konservativen Opposition, bezeichnete dieses Vorhaben als absolut „unzulässig”. „Es ist völlig unlogisch, dass so junge Mädchen noch nicht wählen, aber abtreiben können, dass sie nicht ohne elterliche Erlaubnis am Blinddarm operiert werden dürfen, aber abtreiben können”, monierte sie in einem Radiointerview. Gleichberechtigungsministerin Bibiana Aído setzte dem jedoch entgegen: „Wenn eine 16- oder 17-Jährige heiraten und Kinder bekommen kann, dann kann sie auch über eine Abtreibung entscheiden.”

Die sozialistische Regierung möchte noch vor Sommerbeginn einen Vorentwurf für das künftige Gesetz vorlegen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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