Küstenschutzgesetz: Erneut unverständliche Toleranz der Regierung
Unverständlich tolerant hat sich Spaniens Umweltministerium im Hinblick auf die Enteignung zweier „Wohnhaus-Türme“ verhalten, die in erster Küstenlinie in Benidorm gebaut werden.
Madrid – Die beiden im Rohbau befindlichen Wohngebäude des Unternehmens Ballester Inmobiliaria verfügen über je 22 Stockwerke.
Im Januar 2008 veranlasste die damalige Umweltministerin Cristina Narbona die Einleitung eines Enteignungsverfahrens wegen Verstoßes gegen das Küstenschutzgesetz. Ihre Nachfolgerin Elena Espinosa stoppte dieses Vorhaben jetzt jedoch aus nicht bekannten Gründen.
Ähnlich undurchsichtig handelte die Regierung schon in den polemischen Enteignungsverfahren um den Bau eines Hotels in Algarrobico (Almería) und des Hotels Papagayo Arena auf Lanzarote. Währenddessen häufen sich die Proteste privater Eigentümer vom Abriss bedrohter Immobilien in erster Küstenlinie immer mehr.
Man habe nun mal den Prozess, der gegen die Baugenehmigung eingeleitet wurde, verloren, ließ das Umweltministerium als Begründung für seine polemische Entscheidung nun verlauten. Außerdem seien bereits zahlreiche Wohnungen in den Gebäuden verkauft.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]