Pedro J. Ramírez, Herausgeber und Direktor der Zeitung El Mundo, hat vor dem Nationalgericht eine doppelte Schlappe erlitten.
Mallorca – Das Schwimmbecken, das sich auf öffentlichem Grund und Boden vor seiner Villa auf Mallorca befindet, darf nicht exklusiv von ihm genutzt werden und der Erwerb der „Konzession“ vom Vorbesitzer ist ein klarer Verstoß gegen das Küstengesetz. Eine Entscheidung der Regierung aus dem Jahre 2006, dass Ramírez den Pool während seines Sommerurlaubs exklusiv benutzen kann und ihn in der übrigen Zeit Schulklassen zur Verfügung zu stellen hat, wurde für null und nichtig erklärt. Der Verband „Lobby für die Unabhängigkeit“ hatte beide Klagen betrieben.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]