Amnestie für zehntausend Wohnungen in Küstenlage


© EFE

Durch die Änderung des Küstengesetzes

In der ersten Oktoberwoche hat der Ministerrat eine Reform des umstrittenen Küstengesetzes von 1988 verabschiedet, welche für mehr als zehntausend Häuser und Wohnungen in unmittelbarer Küstenlage von enormer Tragweite ist.

Madrid – Das Ministerium unter der Leitung von Miguel Arias Cañete hat Gebäuden an spanischen Stränden die „Lebensdauer“ um 75 Jahre verlängert. Nach dem bislang geltenden „Ley de Costa“, dem vielzitierten Küstengesetz, wären diese Bauten in die Hände des Staates übergegangen, um abgerissen zu werden, weil sie auf öffentlichem Gelände stehen.

Wie Minister Cañete erklärte, befinden sich in Spanien rund 10.000 Wohnungen auf öffentlichem Grund und Boden. Das bisherige Küstengesetz, so der Sprecher der Regierung, habe sehr viel juristische Unsicherheit geschaffen und Spanien im Ausland in ein sehr schlechtes Licht gerückt, da viele ausländische Residenten betroffen waren.

Ökologenverbände haben sofort gegen die Entscheidung protestiert, und auch die Verbände der Betroffenen scheinen damit nicht zufrieden zu sein.

Nach der Sitzung des Ministerrates erschien Minister Arias Cañete vor den Medienvertretern und gab erste Erklärungen zu der Entscheidung des Kabinetts ab. „In fünf Jahren hätten wir mit dem Abriss von Häusern beginnen müssen. Allein in 2018 wären etwa zweitausend Wohnungen an der Küste betroffen gewesen. Im Ausland hätte man sicherlich kein Verständnis dafür gehabt, dass viele Personen, die hier im Lande investiert haben, durch eine Änderung des juristischen Systems ihr Heim verloren hätten und dazu auch noch verpflichtet gewesen wären, die enormen Abrisskosten aufzubringen“. Der Minister erklärte an anderer Stelle, die Reform habe auch das Ziel, das Vertrauen ausländischer Investoren zu fördern und den enormen Stock an unverkauften Wohnungen abzubauen. Oft genug seien durch das schlechte Image Spaniens im Ausland im Zusammenhang mit der juristischen Unsicherheit Investoren, die sich für Projekte in Küstenzonen interessiert hatten, abgeschreckt worden.

Das Küstengesetz von 1988 hatte ein ehrgeiziges Ziel: in einem Zeitraum von 60 Jahren sollten die Meeresstrände in ihren ursprünglichen Zustand versetzt und alles, was auf ihnen erbaut worden ist, abgerissen werden. Die Eigentümer der Wohnungen sollten vom Staat eine (kostenlose) Konzession erhalten. Nach 30 Jahren – in einigen Sonderfällen nach 60 Jahren – würden die Bauten an den Staat übergehen und abgerissen werden.

Im Laufe der Jahre hat der Druck der Eigentümer sowohl in Spanien als auch im Ausland immer weiter zugenommen und von Galicien bis zu den Kanarischen Inseln eine enorme Polemik ausgelöst. Angesichts der Tatsache, dass der Zeitpunkt für den Beginn der Maßnahmen immer näher kam, entschloss sich die Regierung der Partido Popular, ihm weitere 75 Jahre hinzuzufügen, das heißt die Konzessionen von 30 bzw. 60 Jahren um weitere 75 Jahre zu verlängern. Dieser Beschluss bedeutet für Bauten, die vor der Einführung des Gesetzes von 1988 legal auf öffentlichem Grund und Boden erbaut worden sind, sozusagen „verewigt“ zu werden. Ihre Eigentümer können sie verkaufen oder vererben und Umbauten durchführen, solange das Bauvolumen nicht vergrößert wird. Das alles war bislang nicht erlaubt.

Allerdings weist die Regierung ausdrücklich darauf hin, dass nach wie vor im Küstengebiet nicht gebaut werden darf. Die Gesetzesreform enthält eine Klausel, welche es den Regierungsdelegationen erlaubt, Baupläne der Gemeinden zu stoppen, wenn diese öffentliches Küstengebiet berühren.

Kritik von mehreren Seiten

Margarita García, Vizepräsidentin der Vereinigung der Geschädigten durch das Küstengesetz, kritisierte den Reformtext als viel zu vage. „Die Wohnungseigentümer verlangen nicht eine Verlängerung der Konzessionen, sondern die Anerkennung ihres Eigentums. Wir sind sehr verärgert, denn man respektiert unser Eigentum nicht“, sagte sie wörtlich.

Auch die Ökologenverbände kritisieren die Reform, allerdings mit genau gegenteiligen Argumenten: „Die Verlängerung der Konzessionen um 75 Jahre bedeutet, Eigentum an öffentlichem Grund und Boden lebenslang zu haben, was Spekulationen wieder Tür und Tor öffnen wird. Private Interessen werden denen der Öffentlichkeit vorangestellt“, heißt es in einer Verlautbarung der Organisation „Ökologen in Aktion“.

[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.