Prinzessin Cristina erscheint am 8. Februar vor dem Richter


© EFE

Gegen sie wird wegen Steuervergehens und Geldwäsche ermittelt

Cristina de Borbón, die jüngere Tochter des spanischen Königspaares, die an siebter Stelle in der Thronfolge steht, wird am 8. Februar vor dem Richter José Castro in Palma de Mallorca erscheinen. Er leitet die Untersuchungen gegen Iñaki Urdangarin, den Ehemann der Infantin und hegt den Verdacht, dass sie sich als Teilhaberin seines Unternehmens Nóos der Steuerhinterziehung und Geldwäsche schuldig gemacht hat.

Palma de Mallorca – Daher hat der Richter die Prinzessin Cristina zu einer Einvernahme in einem Zeitraum von drei Monaten, für den 8. März, vorgeladen. Ihre Verteidiger hatten zunächst angekündigt, Einspruch gegen die Vorladung einlegen zu wollen, doch nach Rücksprache mit dem Königshaus hatte die Prinzessin mitgeteilt, sie werde auf einen Einspruch verzichten und freiwillig vor dem Richter Castro aussagen. Da keinerlei Einspruchsfrist abzuwarten war, legte der Richter den Termin schließlich auf den 8. Februar fest.

Die Prinzessin erscheine vor einem ordentlichen Gericht aufgrund einer Vorladung, wie jede andere Bürgerin und genieße als Mitglied des Königshauses auch keinerlei andere Vorrechte, verlautet aus Justizkreisen.

Miquel Roca und Jesús M. Silva, die beiden Verteidiger der Infantin, sahen sich gezwungen, ihre Strategie – jegliche Einspruchsfrist auszunutzen – zu ändern. Prinzessin Cristina habe sich entschlossen, so bald wie möglich vor dem Richter zu erscheinen, und die Änderung der Verteidigungsstrategie sei auch ihre Idee gewesen.

Dieser Verzicht auf eine defensive Linie sei das Ergebnis einer „Risiko-Bilanz“, die nach zahlreichen Kontakten und Analysen in den vergangenen Wochen gezogen wurde. Vor allem sollte damit eine unnötige Verlängerung der sozialen Debatte verhindert werden, um weitere Imageschäden für das Königshaus zu vermeiden. Ein Anwalt aus dem Büro von Miquel Roca hatte am 10. Januar den Richter José Castro aufgesucht und ihm die Entscheidung der Prinzessin mitgeteilt, so bald wie möglich freiwillig auszusagen.

Obwohl die Verteidigung wiederholt unterstrichen hat, die Prinzessin habe sich entschlossen, freiwillig auszusagen, widersprach der Richter dieser Behauptung. Die Infantin habe eine Vorladung erhalten, welcher sie nachkomme. Sie habe jedoch nicht die Initiative ergriffen, eine Aussage zu machen. Dazu hätte sie während der gesamten Untersuchungen im Fall Nóos Gelegenheit gehabt.

Das Martyrium abkürzen

Das Königshaus hat die Entscheidung der Prinzessin, auf einen Einspruch zu verzichten und die Fragen des Richters zu beantworten, sehr positiv bewertet, teilte Rafael Spottorno, der Sprecher des Zarzuela-Palastes mit. Auf diese Weise werde das Martyrium abgekürzt, dem die Institution durch die Untersuchungen im sogenannten Fall Nóos ausgesetzt ist.

Der Ankläger sowie die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft haben ihrerseits erklärt, keinen Einspruch gegen die Vernehmung der Prinzessin einzulegen. Die entsprechenden Fristen sind auch inzwischen abgelaufen. Beide begrüßten die Entscheidung der Prinzessin, sich den Fragen des Untersuchungsrichters zu stellen.

Im vergangenen Jahr hatte Staatsanwalt Horrach schon einmal verhindert, dass Cristina de Borbón vor Gericht erscheinen musste, indem er die durch den Untersuchungsrichter Castro angeführten Beweise als nicht stichhaltig bezeichnet hatte. Wenn Ankläger und Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft nun nicht gegen die Vorladung intervenieren, bedeutet das jedoch nicht, dass sie die Infantin auf die Anklagebank setzen wollen. Ein Sprecher des Verfassungsgerichts hatte kürzlich in diesem Zusammenhang erklärt, Prinzessin Cristina könne von der sogenannten „Doktrin Botín“ profitieren. Wenn die direkt geschädigte oder benachteiligte Seite – in diesem Fall die Staatsanwaltschaft in Repräsentation des Finanzamtes – eine Anklage des mutmaßlichen Steuersünders nicht verlange, reiche eine private Anklage nicht aus, um einen Prozess zu eröffnen. Andererseits hatte der Gerichtshof von Palma im Mai vergangenen Jahres entschieden, dass die öffentliche Anklage durch das rechtsradikale Syndikat „Manos Limpias“ – saubere Hände – absolut die Legitimität besitze, um als Kläger gegen die Infantin aufzutreten.

Konspirationsvorwurf

Obwohl Staatsanwalt Pedro Horrach darauf verzichtet hatte, gegen die Vorladung der Infantin Einspruch einzulegen, ließ er dem Untersuchungsrichter José Castro einen äußerst scharf gehaltenen Schriftsatz zukommen, in dem er dessen Beweisführung anzweifelt. Horrach ist der Ansicht, dass diese auf einer „absurden und ehrverletzenden Theorie“ basiere. Castro sei offenbar der Meinung, die Finanzbehörde habe die Steuerdaten von Prinzessin Cristina zu deren Gunsten manipuliert, was in seinen Augen als reine Konspirations-Theorie zu bewerten sei. Um diese Zweifel auszuräumen, verlangt er weitere Prüfungen und Gutachten, bevor die Infantin am 8. Februar aussagt. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass über ethische Vorwürfe statt über strafbare Handlungen geurteilt würde.

Die Untersuchungen der mutmaßlichen illegalen Geschäfte von Iñaki Urdangarin, des Herzogs von Palma, haben dem Ansehen der Prinzessin und der gesamten Königsfamilie sehr geschadet. Dieser hatte über eine Gesellschaft ohne Gewinnabsicht, das Instituto Nóos, öffentliche Gelder in Millionenhöhe kassiert, welche ihm aufgrund von Verträgen zugeflossen sind, welche ihm von zwei PP-Regionalregierungen „auf Fingerzeig“ genehmigt wurden.

Der Richter José Castro untersucht seit 2009 den sogenannten Fall „Palma Arena“, einen Korruptionsskandal der PP-Regierung von Jaume Matas. Der Fall Urdangarin ist sozusagen ein Ableger davon und ergab sich im Laufe der Ermittlungen. 5,8 Millionen Euro hat der königliche Schwiegersohn aus öffentlichen Mitteln von den Regierungen Kataloniens und Valencias erhalten.

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