Einschränkung des Weltrechtsprinzips könnte acht Drogenschmugglern die Freiheit bringen


© AgenciaTributaria

Internationales Verbrechen

Die drastische Einschränkung der Anwendung des Weltrechtsgrundsatzes in Spanien, welche die konservative Regierung unter Ausnutzung ihrer absoluten Mehrheit im Schnellverfahren ohne zweite Lesung und ohne Debatte durchgesetzt hat, um China und die USA nicht weiterhin mit in Madrid anhängigen Verfahren wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in Tibet und Guantanamo zu verärgern (das Wochenblatt berichtete), verursacht nun, wie von den Richtern und Staatsanwälten des Nationalen Gerichtshofes vorausgesehen, Probleme bei der Bekämpfung des internationalen Verbrechens.

Madrid – Kaum in Kraft getreten, bringt die Rechtsreform einen Fall von gelungener grenzübergreifender Polizeiarbeit ins Wanken. Am 6. März haben der französische und der spanische Zoll gemeinsam in internationalen Gewässern 60 Seemeilen vor der Küste von Almeria in einer risikoreichen Operation einen Fischdampfer aufgebracht, der 450 Ballen Haschisch mit einem Gesamtgewicht von 13 Tonnen an Bord hatte. Das Schiff fuhr ohne Flagge und hat einen arabischen Namen. Im Zuge der „Operation Otero“ wurden die acht Besatzungsmitglieder, alle ägyptischer Nationalität, festgenommen und warten im Gefängnis auf ihre Aburteilung durch den Nationalen Gerichtshof.

Möglicherweise wird daraus jedoch nichts, denn das neue Gerichtsverfassungsgesetz hat die Kompetenzen der spanischen Richter so weit eingeschränkt, dass sie nach Ansicht einiger Juristen die ägyptischen Drogenschmuggler nicht mehr rechtlich belangen können und sie stattdessen auf freien Fuß setzen müssen.

Es gibt zwar im neuen Gesetzestext einen Passus, der die Ahndung von internationalen Drogendelikten ermöglichen soll, doch sieht dieser eine Zuständigkeit spanischer Richter nur bei Verbrechen vor, die sich gegen Spanier richten oder die auf eine Durchführung auf spanischem Territorium abzielen.

Dieser Fall liegt bei den acht Ägyptern nicht vor, denn diese haben, nach den polizeilichen Ermittlungen, ihre Ladung in Marokko an Bord genommen und hatten Libyen zum Ziel, von wo aus die Ware in kleineren Booten nach Italien eingeschmuggelt werden sollte.

Es gibt noch einen weiteren Artikel im selben Gesetz, der im letzten Moment noch auf Betreiben des Innenministeriums aufgenommen wurde. Er beinhaltet ein Sammelsurium von Ausnahmen, für welche die spanische Justiz doch zuständig sein soll, nach Maßgabe internationaler Abkommen, die durch Spanien ratifiziert sind. Es geht darin um Straftaten, die sich auf dem Meer abspielen, aufgezählt werden Piraterie, Terrorismus, illegaler Drogenhandel, Menschenhandel, Rechtsverstöße gegen ausländische Bürger und gegen die Sicherheit der Schifffahrt.

Die Staatsanwaltschaft steht auf dem Standpunkt, dass das „Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen“ von 1988 Spanien ermöglicht, weiter gegen Drogendelikte in internationalen Gewässern vorzugehen. Hierzu gibt es Widerspruch aus den Reihen der Polizeikräfte, die Fälle wie die Operation „Otero“ nicht durch das Abkommen gedeckt sehen, weil die Besatzung nicht vorhatte, die Ladung in Spanien zu löschen und obendrein die ganze Vorarbeit von den französischen Behörden geleistet worden ist, sodass es keine Daten gibt, die das Schiff mit Spanien glaubhaft in Verbindung bringen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

Über Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.