Prinzessin Cristina muss auf die Anklagebank


© EFE

Die Infantin wird des Steuerbetrugs bezichtigt

Das Gericht von Palma de Mallorca hat vor einigen Tagen beschlossen, dass Cristina von Borbón, die jüngere Schwester von König Felipe und Tochter von König Juan Carlos, sich auf die Anklagebank setzen muss.

Palma de Mallorca – Es geht um zwei Steuerdelikte aus den Jahren 2007 und 2006, in denen die Infantin der Mittäterschaft beschuldigt wird. „Als Mittäterin beim Betrug am Fiskus, weil sie Mitwisserin des Betruges war“ heißt es sinngemäß in der Entscheidung des Gerichtshofes.

Andererseits hatten die drei Richter einstimmig beschlossen, die Klage wegen Geldwäsche, die ebenfalls der Prinzessin drohte, fallen zu lassen. Die Verteidigung sieht deshalb einen Ausweg, um möglicherweise einem Prozess zu entgehen. Es existiert lediglich eine Popularklage (acusación popular) und nicht die von Repräsentanten des geschädigten Staates. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits im Jahr 2007 entschieden, dass ein Gerichtsverfahren nicht aufgrund einer „acusación popular“ eröffnet werden kann. Dazu sei die Anklage der Staatsanwaltschaft oder eines Privatklägers erforderlich – diese Regelung wird als „Doktrin Botín“ bezeichnet.

Die Schwester von König Felipe ist seit Januar 2014 im Fall Nóos angeklagt, einem Korruptionsskandal, in dem seit 2010 ermittelt wird. Es geht um die Veruntreuung von mehr als sechs Millionen Euro öffentlicher Gelder. Die Hauptpersonen sind Iñaki Urdangarin, der Ehemann der Prinzessin und dessen Sozius, Diego Torres. Die Untersuchungen wurden eingeleitet, als ihre Geschäfte mit den PP-Regierungen der Balearen und von Valencia bekannt wurden.

Nach Ansicht des Gerichts gibt es ausreichend Beweise dafür, dass sich die Infantin Cristina de Borbón unbestritten an den Finanzen des Familienunternehmens Aizoon bereichert hat, das ihr und ihrem Ehemann je zur Hälfte gehörte und das dazu diente, Steuern zu hinterziehen. Obwohl die Richter anerkannt haben, dass die Prinzessin, obwohl sie Teilhaberin war, nicht an der Führung des Unternehmens beteiligt war, hatte sie es doch gemeinsam mit ihrem Mann gegründet, Konten und eine gemeinsame Kasse unterhalten, Gelder ausgegeben und ihr Anwesen in Barcelona als Firmensitz vermietet, den entsprechenden Vertrag unterschrieben und die Miete kassiert.

„Aizoon war eine fiktive und instrumentale Gesellschaft ohne Struktur und ohne geeignete Angestellte, die benutzt wurde, um Einkünfte zu verschleiern“, heißt es in der Begründung der Richter. Die Infantin habe die Risiken und die Gefahr ignoriert, die sie selbst erzeugte, weil sie Taten in Kauf nahm, ohne zu handeln und die Delikte zu verhindern.

Iñaki Urdangarin – Anklage in neun Fällen

Die Staatsanwaltschaft von Palma de Mallorca hat Iñaki Urdangarin, dem Ehemann der Prinzessin, eine weitere   Straftat zur Last gelegt, bei der es um Geldwäsche geht. Damit wird in neun Fällen gegen ihn ermittelt. „Bislang sieht er sich Strafanträgen zwischen 15 und 19 Jahren gegenüber, wie Staatsanwalt Pedro Horrach erklärte, dessen Aufgabe es jetzt ist, die Liste der Delikte und der Strafen zu revidieren. Das gleiche Delikt, von dem Prinzessin Cristina freigesprochen wurde, wird auch dem Ex-Sozius ihres Mannes, Diego Torres und dessen Ehefrau Ana María Tejeiro zur Last gelegt.

[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

About Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.