Die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofes hat den Antrag gestellt, zwei Vaterschaftsanträge gegen König Juan Carlos nicht zuzulassen.
Madrid – Es handele sich um den Spanier Alberto Solá und um eine Belgierin, wurde aus Kreisen des Gerichtshofes mitgeteilt. Die Anklage ist der Ansicht, dass nicht genügend Beweise vorliegen, um die Klagen weiterzuverfolgen. Im Fall Solá gelangte die Klage vom Madrider Gericht zur obersten Instanz, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, welches die Immunität des abgedankten Monarchen regelt. Sein juristischer Schutz erstreckt sich sowohl auf Zivil- als auch auf Strafverfahren und deckt auch alle Vorgänge seines Privatlebens ab. Der Kläger hatte vorgebracht, dass König Juan Carlos eine Liebesbeziehung mit seiner Mutter hatte, bevor er zum Staatschef ernannt wurde. Solá wurde 1956 in Barcelona geboren und war von einer Familie adoptiert worden.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]