Richter korrigieren Küstenschutz
Das Verfassungsgericht hat teilweise der Verfassungswidrigkeitsbeschwerde der Sozialisten gegen die 2013 beschlossene Novellierung des Küstengesetzes stattgegeben, die den Küstenschutz erheblich aufgeweicht hatte.
Die Höchsten Richter sahen die Reduzierung des Küstenschutzes speziell auf Formentera als verfassungswidrig an. Dort war 2013 die Küstenschutzzone – stärker als im übrigen Spanien – bis an die äußerste Wasserlinie abgebaut worden. Mit der Folge, dass Strände in privates Bauland umgewandelt und Privathäuser am Strand hätten gebaut werden können. Die Ungleichbehandlung befand das Gericht nun als Verfassungsverstoß.
Auch die Verfügung, dass „künstlich und kontrolliert unter Wasser gesetzte Bereiche“, wie es beispielsweise bei Salinen der Fall ist, nicht mehr unter Schutz gestellt werden sollten, wurde von den Richtern ausgesetzt. Die Regelung, dass „Aktivitäten oder Installationen, die aufgrund ihrer Natur nirgendwo anders platziert werden können“, eine Ausnahme darstellen, wurde scharf abgegrenzt. Mit der Folge, dass eine vom Obersten Gerichtshof legalisierte Kläranlage in Kantabrien doch dem Küstenschutz wird weichen müssen.
Andere von der PSOE als verfassungswidrig eingestufte Aspekte des neuen Küstengesetzes wurden hingegen bestätigt. Die Reduzierung der Schutzzone von 100 auf 20 m, die Genehmigung bestimmter Aktivitäten an den Stränden sowie die Verlängerung der Sondernutzungsgenehmigungen von vor Inkrafttreten des Küstengesetzes in heutigen Schutzzonen errichteten Häusern auf 75 Jahre wurde ebenfalls vom Verfassungsgericht als konform angesehen.
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