PP schützt Rita Barberá vor Korruptionsanklage


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Ein Posten in der ständigen Kommission des Senats bewahrt die Ex-Bürgermeisterin auch bei Neuwahlen vor Strafverfolgung

Rita Barberá, Bürgermeisterin der Stadt Valencia von 1991 bis 2015, ist zum Ende ihrer Amtszeit mit verschiedenen Korruptionsfällen und hohen Spesenausgaben in Verbindung gebracht worden.

 Im Zuge einer Operation der Guardia Civil („Operación Taula“) sind Ende Januar zahlreiche langjährige Weggefährten Barberás verhaftet worden. Sie selbst ist vor Strafverfolgung weitgehend durch Immunität geschützt, 1983 bis 2015 als Regionalabgeordnete, und seit 2015 als Senatorin der “Cortes Generales”, des spanischen Parlaments. Ein Gericht, welches sie anklagen will, muss deshalb zunächst seine Ermittlungen anstellen und dann einen begründeten Antrag beim Obersten Gerichtshof stellen. 

Offenbar, um diesen Schutz für Rita Barberá auch im Fall von Neuwahlen aufrechtzuerhalten, hat Präsident Rajoy sie nun, ohne lange Rücksprachen mit der Führungsriege seiner Partei, der Partido Popular (PP), zu einem Mitglied der Ständigen Abordnung des Senats (Diputación Permanente del Senado) gemacht. Es handelt sich dabei um ein Gremium, das dringliche Regierungsgeschäfte wahrnimmt, wenn der Senat sitzungsfreie Zeit hat, oder wenn, so wie es möglicherweise nun ansteht, Neuwahlen durchgeführt werden und der Senat deshalb aufgelöst wird. 

Rita Barberá, die von sich selbst behauptet, sie habe sich nichts zuschulden kommen lassen, von nichts gewusst und auch mit Fällen, welche ihre ehemals engsten Mitarbeiter belasten, nichts zu tun, drohen gleich mehrere Verfahren, wenn sie ihren privilegierten Status als Senatorin verliert. Im Fall „Taula“, der alle Parteigenossen Barberás im letzten von ihr geführten Stadtrat Valencias betrifft, geht es um Geldwäsche, illegale Parteienfinanzierung und Schmiergelder, die für die Vergabe öffentlicher Aufträge kassiert wurden. 

„Ritaleaks“

Im Fall „Ritaleaks“ wird die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft von Valencia beim Obersten Gerichthof beantragen, Barberá als Beschuldigte zu vernehmen. Es geht um rund 400 ungerechtfertigte Spesenrechnungen in einer Gesamthöhe von fast 300.000 Euro, welche die Stadtverwaltung als Repräsentationskosten bezahlt hat. Darunter sind Hotelrechnungen von über 700 Euro pro Nacht, private und parteipolitisch motivierte Reisen in Begleitung ihres Mitarbeiterstabes sowie allein 41.000 Euro für Restaurantbesuche inklusive Austern und Cocktails. 

Eine weitere gerichtliche Untersuchung hängt mit dem Ausbau des Messegeländes von Valencia (Feria de Valencia) zusammen, der 300 Millionen Euro teurer als geplant ausfiel und bei dem die Regionalregierung grobe Unregelmäßigkeiten festgestellt hat. Barberá war 24 Jahre lang Präsidentin des Verwaltungsrates des Messeveranstalters. Als sie diesen Posten im Juni letzten Jahres abgab, stand die Körperschaft mit 500 Millionen Euro in der Kreide. Unter den Ausgaben, die schwer zu rechtfertigen sind, finden sich Geschenke an die damalige Bürgermeisterin, die Geschenkschecks und Luxushandtaschen mit einschließen. 

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