Regionalregierung verringert Bürokratie
Bisher dauerte es Wochen, wenn nicht Monate, bis ein Unternehmer endlich sein Geschäft eröffnen konnte; es sind nicht wenige, die aufgrund des langen Verfahrensweges bislang diesen Schritt gescheut haben.
Nun gab Carmen Nieves Rodríguez Fraga, Vizeleiterin des Ressorts öffentliche Verwaltung, bekannt, die Regionalregierung habe die Initative ergriffen und per Gesetzesänderung zumindest eine Genehmigung ausgesetzt.
Die neue „Verordnung über klassifizierte Geschäftstätigkeiten und öffentliche Veranstaltungen“ soll Unternehmern die Geschäftseröffnung erlauben, ohne die entsprechende Gemeindeerlaubnis abwarten zu müssen. Die Lokalverwaltung muss allerdings im Vorfeld in Kenntnis gesetzt worden sein.
Carmen Nieves Rodríguez Fraga erklärte, der neuen Regelung zufolge seien nun die Gemeinden im Zugzwang und verpflichtet, innerhalb von drei Monaten an Ort und Stelle zu überprüfen, ob in dem Lokal tatsächlich das angemeldete Gewerbe ansässig ist bzw. die angekündigte Tätigkeit durchgeführt werde. Komme die Gemeine dieser Verpflichtung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht nach, gelte die städtische Konzession als erteilt, vesicherte Rodríguez Fraga.
Diese Regelung soll jedoch nicht für Cafés und Restaurants mit Außenbetrieb gelten, die Live-Musik anbieten. Weil eine mögliche Störung der Nachbarschaft zu überprüfen ist, muss hier weiterhin die Genehmigung der Gemeinde eingeholt werden.
Die Regierungsvertreterin wies darauf hin, bei der Ausarbeitung der neuen Verordnung seien Vertreter aller betroffenen Seiten und Experten diverser Fachgebiete einbezogen worden. Gemeinsam habe man auch neue Öffnungszeiten für Betriebe festgelegt, die musikalische Unterhaltung anbieten, und auch den Unternehmern eine Garantie zugestanden, dass Lokale in außerhalb des Raumnutzungsplanes fallenden Gebäuden geschützt werden.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]