Wer im Mai 2015 wählen möchte, muss sich vorab in die Wählerlisten eintragen lassen
Diejenigen europäischen Bürger, die an den Gemeindewahlen 2015 teilnehmen möchten, müssen sich noch vor dem 30. Dezember in ihrem Rathaus registrieren lassen.
Madrid – Laut einer Pressenachricht des Rathauses Adeje müssen sich alle die Personen, die zu den kommenden Gemeindewahlen vom Mai 2015 ihr Stimmrecht wahrnehmen möchten, in der Wählerliste registrieren lassen. Außerdem müssen diese Personen auch im Einwohnermelde-
register der entsprechenden Gemeinden eingeschrieben sein.
EU-Bürger haben bis um 30. Dezember die Möglichkeit, diese Registrierung vorzunehmen. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Personen aus dem EU-Bereich sowie die Personen, die mit Aufenthaltsgenehmigungen aus den Ländern, mit denen Spanien ein Gegenseitigkeitsabkommen hat und die seit mindesten fünf Jahren in Spanien leben, im Falle von Norwegern seit drei Jahren. Ein Zertifikat über die Aufenthaltsdauer in Spanien wird in den Büros der National Polizei ausgestellt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]