Klarstellung


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Einige Angaben aus dem Artikel über „Die Einkommensteuer für Nichtresidente“ gelten nicht für die Kanaren

In der Wochenblattausgabe Nr. 256 vom 8. Juni brachten wir den Artikel „Die Einkommensteuer für Nichtresidente“. Einige der darin gemachten Angaben sind zwar durchaus korrekt, gelten jedoch nicht auf den Kanarischen Inseln, die in verschiedenen rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Zusammenhängen eine Sonderstellung in Spanien einnehmen. Wir bitten, mögliche Unannehmlichkeiten und Missverständnisse, die hierdurch verursacht worden sein könnten, zu entschuldigen.

Insbesondere in Zusammenhang mit steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten ist es unerlässlich, neben den eigenen Recherchen in Presse und Internet, zu konkreten eigenen Belangen auch Auskunft bei den zuständigen Ämtern oder bei akkreditierten Fachleuten einzuholen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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