Rückblick: Ausgabe vom 7. November 1986


Foto: WB

Geschwindigkeitsübertretung war auch vor dreißig Jahren einer der häufigsten Gründe für die große Zahl schwerer Verkehrsunfälle, die Menschenleben und viele Verletzte kosteten. Doch die Strafen, welche damals für Raser verhängt wurden, waren verglichen mit den heutigen Verkehrsgesetzen geradezu lächerlich. Kaum wirksam waren die Geldstrafen, die sich zwischen 2.000 und 15.000 Peseten bewegten also zwischen umgerechnet 12 und 90 Euro. Deshalb war der Ruf nach einer Strafverschärfung immer wieder laut geworden. Führerscheinentzug für 15 Tage, im Höchstfall jedoch für drei Monate sollte eine abschreckende Wirkung erzielen, zwar mit mit dem heutigen Punktesystem und dem Strafkatalog nicht zu vergleichen, jedoch war es wenigstens ein Anfang.

In unserer Ausgabe vom 7. November 1986 berichteten wir über die wenig effektiven Strafen für Verkehrsvergehen, die insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen in keiner Weise als Abschreckung wirkten. Angesichts der hohen Unfallrate wurden die Verkehrsbehörden von zahlreichen Institutionen, der Regierung, aber auch von der öffentlichen Meinung in die Pflicht genommen, um einen neuen, verschärften Strafkatalog in Angriff zu nehmen, der für den Jahresbeginn 1987 in Aussicht gestellt wurde.

Die Nachricht: Künftig können Geschwindigkeitsübertretungen bis 30.000 Peseten kosten

Geldstrafen bis zu 30.000 Peseten für zu schnelles Fahren sieht der neue Strafkatalog vor, der von der Verkehrsdirektion ausgearbeitet wird. Zusätzlich zur Geldstrafe sieht dieser Entwurf auch die Entziehung des Führerscheins für 15 Tage vor, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung um 20 bis 30 % überschritten wird, bei 60 % sind drei Monate vorgesehen. Die heute geltenden Normen sehen Geldstrafen von 2.000 bis 15.000 Peseten für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Stadtgebiet und 1.000 bis 8.000 Peseten außerhalb der Städte vor. Im neuen Strafkatalog ist eine Mindeststrafe von 4.000 Peseten bei 10-prozentigen Verstößen gegen jede Geschwindigkeitsbegrenzung ab 60 Stundenkilometern vorgesehen. Wenn ein Tempolimit um 50 bis 60 % überschritten wird, soll das künftig 30.000 Peseten kosten.

Die Verkehrsbehörde begründet diese harten Strafen mit der Tatsache, dass wenigstens bei einem Fünftel aller Verkehrsunfälle, die Todesopfer fordern, überhöhte Geschwindigkeit im Spiel ist.

Die konkreten Verstöße: Gefährlich hohe Geschwindigkeiten für die bestehende Verkehrslage, Überschreiten des festgesetzten Tempolimits, aber auch extrem langsames Fahren, wodurch der zügige Verkehrsfluss behindert wird.

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