Die Pacht für Geschäftsräume auf Flughafengelände sind bis auf Weiteres an das Passagieraufkommen gekoppelt
Madrid – Der spanische Flughafenbetreiber Aena (Aeropuertos Españoles y Navegación Aérea), eine Aktiengesellschaft, die sich mehrheitlich im Staatsbesitz befindet, wird die Miete für die Unternehmer senken müssen, die auf Flughafengelände Läden, gastronomische sowie sonstige Betriebe unterhalten. So wurde es Mitte September mehrheitlich im Abgeordnetenhaus entschieden, als über einen entsprechenden von der kanarischen Coalición Canaria eingebrachten Änderungsantrag debattiert wurde.
Die Änderung sieht vor, dass die Vermietung von Geschäftsräumen auf von Aena betriebenen Flughäfen bis auf Weiteres an das tatsächliche Passagieraufkommen gekoppelt werden muss. In einer Mitteilung an die Nationale Wertpapierbörsenkommission (CNMV) schätzt Aena den in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden Verlust auf 1,5 Mrd. Euro und schließt rechtliche Schritte in der Angelegenheit nicht aus.
Das Mietproblem ist ein langwieriger Streit zwischen dem Flughafenbetreiber, der die meisten spanischen Flughäfen verwaltet, und seinen Mietern, der fast seit Beginn der Pandemie besteht.
Zu Beginn dieses Jahres hatte Aena angeboten, die Mietzahlungen rückwirkend in den ersten Monaten der Pandemie, als die Flughäfen fast menschenleer waren, zu erlassen und in den folgenden Monaten bis Ende September eine 50%ige Ermäßigung zu gewähren. Ab Oktober müssten die Konzessionsnehmer also wieder die volle vertraglich vereinbarte Miete zahlen. Etwa 40 Prozent der Unternehmen hatten das Angebot von Aena damals aus schierer Verzweiflung angenommen, die restlichen 60 Prozent hatten sich jedoch strikt widersetzt und waren vor Gericht gezogen. Alle Versuche, eine gütliche Einigung auf Verhandlungsebene zu erzielen, waren fehlgeschlagen.
Durch den jetzt von Coalición Canaria eingebrachten gesetzlichen Änderungsantrag werden die Pachtverträge von Aena, die am 14. März 2020, dem Tag, an dem der erste Notstand in Spanien verhängt wurde, in Kraft waren, gesetzlich geändert. Bis zum 21. Juni 2020 müssen die Mieten demnach gänzlich erlassen werden und ab dem Zeitpunkt sind sie an die Zahl der Fluggäste gekoppelt, wobei 2019 als Referenzjahr gilt.
Die Änderung gilt rückwirkend und auch für die Mieter, die das erste Angebot von Aena bereits angenommen hatten. Großmieter, wie der multinationale Konzern Dufry hatten sich jedoch immer geweigert, Aenas Bedingungen zu akzeptieren.
Einnahmeeinbußen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro erwartet
Die Unterstützung des Abgeordnetenhauses für den Änderungsantrag ist ein schwerer Schlag für Aena. Die Gesellschaft erwartet Einnahmeeinbußen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, verteilt auf die kommenden fünf Jahre (von 2020 bis 2025). Die Berechnungen des Flughafenbetreibers beruhen dabei auf der Prognose, dass der Luftverkehr erst im Jahr 2026 wieder das Volumen von 2019 erreichen wird. Und eben das ist die Bedingung dafür, dass der Mietnachlass wieder außer Kraft tritt.
Aena prüft nun nach eigenen Aussagen die rechtlichen Auswirkungen dieser Verordnung und wird alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, um die sozialen Interessen des Unternehmens zu schützen.
Manuel Zea, der Vorsitzende des spanischen Verbandes der kommerziellen Flughafenbetriebe (Aeoca), zeigte sich hingegen sehr erleichtert. Vor allem kleine bis mittlere Unternehmen hätten nun wieder Hoffnung, die schwere Zeit doch noch zu überstehen. „Natürlich glauben wir nicht, dass wir dadurch wieder grüne Zahlen erreichen, aber wir bekommen vernünftige Mieten, damit können wir überleben“, erklärte Zea wörtlich.
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