Abwrackprämie soll die Wirtschaft wieder in Gang bringen

Die Abwrackprämie soll den Absatz von Neufahrzeugen ankurbeln. Foto: efe

Die Abwrackprämie soll den Absatz von Neufahrzeugen ankurbeln. Foto: efe

Noch bis zum 31. Dezember 2020 können im Rahmen des „Plan Renove“ bis zu 4.000 Euro Zuschuss zum Kauf eines Neuwagens beantragt werden

Madrid – Das Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus hat erneut eine Abwrackprämie, den „Plan Renove 2020“, ausgelobt. Bei Verschrottung eines Alt-Fahrzeugs kann der Kauf eines Neuwagens mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden.
Seit dem 20. Oktober hat die Frist für die Antragstellung, die nur online erfolgen kann, begonnen. Sie endet am 31. Dezember 2020 bzw. wenn der dafür vorgesehene Betrag von 250 Millionen Euro aufgebraucht ist.
230 Millionen Euro sind als Anreiz für die Ersetzung von Fahrzeugen mit schlechten Schadstoffwerten durch umweltfreundlichere Benzin-, Diesel-, Elektro- oder Hybridfahrzeuge aller Technologien vorgesehen. 20 Millionen Euro für den Kauf neuer Industriefahrzeuge und Busse.
Die Abwrackprämie kann für alle Fahrzeugkäufe seit dem 15. Juni bis zum Ende des Jahres 2020 beantragt werden, bei gleichzeitiger Verschrottung eines Kfz, das älter als zehn Jahre (bei Lieferwagen sieben Jahre) ist. Dieses muss zuvor noch fahrbereit mit gültigem ITV (TÜV) und mindestens ein Jahr im Besitz des Antragstellers gewesen sein. Die im Rahmen des Plan Renove 2020 erworbenen Autos dürfen erst frühestens zwei Jahre nach dem Kauf wieder veräußert werden.
Beim Autokauf liegt die Prämie zwischen 400 Euro beim Kauf eines Wagens der Energieklasse B und 4.000 Euro beim Kauf eines emissionsfreien Fahrzeugs. Weitere 1.500 Euro gibt es, wenn das verschrottete Auto mehr als zwanzig Jahre auf dem Buckel hat, sowie für gehbehinderte Fahrer und für einkommensschwache Familien.
Kleinunternehmen werden mit 350 bis 3.200 Euro bei der Fuhrparkerneuerung unterstützt, große Firmen mit 300 bis 2.800 Euro.
Über die Anträge wird ab November und in der ersten Jahreshälfte 2021 entschieden, die Auszahlungen erfolgen ab Dezember und in den ersten Monaten des Jahres 2021.
Die Anträge müssen auf der Website der spanischen Regierung https://sede.serviciosmin.
gob.es/es-es/Paginas/Index.aspx eingereicht werden.

[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

About Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.