Änderung des Kfz-Versicherungsgesetzes


Keine Knöllchen mehr wegen fehlendem Zahlungsbeleg bei Kontrolle

160.000 Autofahrer wurden 2007 in Spanien angezeigt, weil sie den Beleg, dass sie ihre Autoversicherung bezahlt hatten, nicht in ihrem Fahrzeug mitführten. Dieser Verstoß gegen das spanische Verkehrsgesetz hatte jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 60 Euro zur Folge.

Madrid – Das hat sich nun aber geändert.

Seit Mitte Oktober dürfen die Verkehrsbeamten keine Geldstrafen mehr wegen des Fehlens dieses Belegscheins erheben. Es ist vielmehr genau andersherum, die Beamten müssen, beispielsweise mit Hilfe telematischer Mittel, im „Register versicherter Fahrzeuge“, das täglich aktualisiert wird, überprüfen, ob das betreffende Auto versichert ist oder nicht. Sollte das Auto in diesem Register aus irgendeinem Grund nicht erscheinen, oder die Überprüfung wegen technischer Probleme fehlschlagen, wird der Fahrer um den Beleg gebeten. Sollte er diesen nicht bei sich haben, wird er zwar angezeigt, hat jedoch fünf Tage Zeit, den Beleg im Verkehrsamt vorzulegen. Deshalb rät die spanische Verkehrsgeneraldirektion auch dazu, den Beleg, dass die Versicherung bezahlt ist, weiterhin im Fahrzeug zu haben.

Wer allerdings tatsächlich ohne Versicherung am Steuer erwischt wird, dem drohen eine Geldstrafe von bis zu 2.600 Euro, der Abzug von vier Punkten sowie die Beschlagnahme des Fahrzeugs, das kostenpflichtig abgeschleppt wird.

Nach jüngsten Angaben verkehren derzeit mindestens zwölf Patrouillefahrzeuge in Spanien, die einzig und allein damit beschäftigt sind, vorbeifahrende Fahrzeuge im Hinblick auf ihre Versicherung zu überprüfen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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