Airlines müssen bei Verspätungen von mehr als drei Stunden zahlen


Einschneidende Entscheidung des EU-Gerichtshofs

Flugverspätungen von über drei Stunden geben Passagieren künftig das Recht auf die gleiche Entschädigung, wie sie bereits für die Annullierung von Flügen festgelegt ist: 250 € bei Flügen bis zu 1.500 km, 400 € bis 3.500 km und 600 € für Flüge, die über diese Strecke hinausgehen.

Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof verkündete nun ein Urteil, das den Schadenersatz für über drei Stunden verspätete wie auch stornierte Flüge gleichsetzt, da die Nachteile für den Passagier in beiden Fällen erheblich sein können. Die Konsequenzen dieses Urteils: Mehr Rechte für die Verbraucher und enorme Kos­ten für die Fluglinien.

Der Gerichtshof stützt sich mit seinem Urteil auf Informationen der deutschen und der österreichischen Justiz im Zusammenhang mit Klagen von Fluggästen der Air France und Condor, deren Abflüge sich um 22 bzw. 25 Stunden verspätet hatten. Das europäische Reglement schrieb bislang vor, dass bei Verspätungen ein Recht auf Unterstützung und Erstattung der Ticketkosten besteht, aber nicht auf finanzielle Entschädigung.

Das Gericht erklärte dazu, dass keine Annullierung vorliegt, wenn lediglich die Abflugszeit geändert wird, die Programmierung des Flugs und der Zielflughafen beibehalten werden. Doch auch wenn das Ziel nicht geändert wurde, sei eine Benachteiligunggegeben. Ebenso wie im Falle einer Stornierung kann die Entschädigung um 50% reduziert werden, wenn in einem Zeitraum von weniger  als vier Stunden eine alternative Transportmöglichkeit angeboten wird.

Ein Recht auf Vergütung besteht nicht, wenn die Fluggesellschaften nachweisen können, dass die Verspätungen auf außerordentlichen Umständen beruhen. Technische Probleme ge­hören allerdings nicht dazu, es sei denn, es handele sich etwa um Sabotage oder andere Zwischenfälle, die nicht zur normalen Transporttätigkeit gehören und nicht der Kontrolle der Fluggesellschaft unterliegen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

About Wochenblatt

Das Wochenblatt erscheint 14-tägig mit aktuellen Meldungen von den Kanaren und dem spanischen Festland. Das Wochenblatt gilt seit nunmehr 36 Jahren als unbestrittener Marktführer der deutschsprachigen Printmedien auf den Kanarischen Inseln.