Außerdem plant der Minister eine „Junkfood-Steuer“
Madrid – Frisch im Amt hat Verbraucherschutzminister Alberto Garzón gleich zwei bedeutende Veränderungen angekündigt. An erster Stelle möchte er strengere Vorschriften im Zusammenhang mit Werbung zugunsten von Wettbüros einführen. Das betrifft sowohl TV-Spots als auch Werbung in anderen Medien. Bislang gäbe es diesbezüglich so gut wie keine Beschränkung, so der Minister. Da Werbung im Zusammenhang mit öffentlichem Glücksspiel jedoch Spielsucht fördern könne, müsse dies als „Problem der öffentlichen Gesundheit“ angesehen werden und erfordere eine entsprechende Handlungsbereitschaft seitens der Regierung.
„Das Thema Werbung ist ein reinstes Chaos. Derzeit herrscht das Gesetz des Dschungels“, so seine deutlichen Worte in einem Interview mit dem Fernsehsender La Sexta. In den letzten Jahren sei das Geld, das für diese Art von Werbung ausgegeben werde, exponentiell gestiegen und belaufe sich inzwischen auf rund 300 Millionen Euro. Es gehe hier um Werbung, die viele Konsumenten erreicht und dazu beitragen kann, Spielsucht zu fördern. Derzeit leiden in Spanien laut offiziellen Zahlen etwa 200.000 Menschen unter pathologischem Spielzwang. Im Extremfall könne ein Spielsüchtiger bis zu 20.000 Euro in Wettbüros verlieren, so Garzón. Damit würden ganze Familien in den Ruin getrieben.
Er wolle allerdings keine einseitigen Maßnahmen verhängen, sondern suche das Gespräch mit den Betreibern und Unternehmern von Wettbüros, um eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden.
Für nicht weniger Aufsehen dürfte jedoch auch seine zweite angestrebte Initiative sorgen. Der Verbrauchsminister hat nämlich dem Junkfood den Kampf angesagt. Als eine erste wichtige Maßnahme prüfe er derzeit die Möglichkeit, eine Steuer auf derartig gesundheitsgefährdende Lebensmittel zu erheben. Außerdem wolle er dafür sorgen, dass die betroffenen Artikel durch entsprechende Warnhinweise auf den Etiketten für den Verbraucher künftig leichter als „ungesund“ zu erkennen seien. Um das zu erreichen, werde er sich mit dem Gesundheitsministerium und dem Ministerium für Ökologische Transition absprechen, sodass einvernehmliche Maßnahmen vereinbart werden können.