Nachdem eine Fahrzeugführerin kurz vor der Kreuzung von La Camella (Arona) ihr Auto in den Graben gefahren hatte, stellte die Lokalpolizei fest, dass die Fahrerin die erlaubte Alkoholgrenze um das Fünffache überschritten hatte. Die Alkoholkontrolle ergab ein Ergebnis von 1,3 Promille, wobei die gesetzlich erlaubte Grenze für Autofahrer bei 0,25 Promille liegt. Nun muss sich diese Fahrerin wegen einer Straftat gegen die Verkehrssicherheit vor Gericht verantworten[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]