Am 11. Mai tritt das neue innerstädtische Tempolimit in Kraft

In La Laguna wurde schon Mitte April damit begonnen, die mehr als 1.000 Verkehrszeichen zu verändern. Foto: Ayuntamiento de La Laguna

In La Laguna wurde schon Mitte April damit begonnen, die mehr als 1.000 Verkehrszeichen zu verändern. Foto: Ayuntamiento de La Laguna

Im Stadtverkehr wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Straßen auf maximal 30 km/h herabgesetzt

Madrid/Kanarische Inseln – Ab dem 11. Mai müssen in ganz Spanien Fahrzeuge im innerstädtischen Verkehr das Tempo drosseln. Die Ende vergangenen Jahres beschlossene Reform der Straßenverkehrsordnung tritt in Kraft und damit die neuen Tempolimits innerhalb geschlossener Ortschaften. Auf innerstädtischen Straßen, die in jeder Richtung nur eine Fahrspur haben, gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern – wenn es sich um einspurige Straßen ohne klare Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Gehweg (ohne Bordstein) handelt, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h herabgesetzt.
Nur noch auf Straßen, die zwei oder mehr Fahrspuren in jeder Richtung haben, gilt weiterhin die bisherige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
In verschiedenen Städten haben bereits im April die Vorbereitungen begonnen, um die Beschilderung entsprechend anzupassen. Ein Beispiel dafür ist La Laguna auf Teneriffa, wo mehr als 1.000 vertikale und horizontale Verkehrszeichen ausgetauscht bzw. übermalt werden müssen. Die Stadtverwaltung teilte mit, dass dadurch Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro entstehen.
Erklärtes Ziel der Reform der Straßenverkehrsordnung ist die Senkung der Zahl der Verkehrsopfer, vor allem der Verkehrstoten und der Schwerverletzten, um die Hälfte innerhalb der nächsten zehn Jahre. Pere Navarro, Leiter der spanischen Verkehrsbehörde Dirección General de Tráfico (DGT), stellte dazu folgenden Vergleich an: Ein Fußgänger, der innerorts von einem Fahrzeug angefahren wird, das mit 50 km/h unterwegs ist, hat eine Überlebenschance von nur 10%; bei einem Tempo von 30 km/h steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Fußgänger den Unfall überlebt, auf 90%.

Mehr Verkehrstote im Stadtverkehr

Im Jahr 2019 erhöhte sich de Zahl der Verkehrstoten im innerstädtischen Bereich um 6%, während die Zahl der Todesopfer bei Verkehrsunfällen außerhalb geschlossener Ortschaften um 6% zurückging. 82% der Todesopfer in Städten waren Fußgänger, Radfahrer oder Motorradfahrer.
Navarro erinnerte auch daran, dass die Senkung des Tempolimits im Stadtverkehr von Städten wie Madrid, Bilbao, Barcelona und Málaga sowie vom spanischen Städtebund FEMP schon länger gefordert wurde. Außerdem würde durch die neue Geschwindigkeitsbegrenzung nicht nur das Risiko, bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden, gesenkt, sondern auch der Verkehrslärm, und der Bremsweg sei 50% kürzer. „In den Städten gibt es immer mehr Akteure, die interagieren, und dabei kann die Sicherheit bei Geschwindigkeiten von mehr als 30 km/h nicht gewährleistet werden“, erklärte er.

In La Laguna wurde schon Mitte April damit begonnen, die mehr als 1.000 Verkehrszeichen zu verändern. Foto: Ayuntamiento de La Laguna
In La Laguna wurde schon Mitte April damit begonnen, die mehr als 1.000 Verkehrszeichen zu verändern. Foto: Ayuntamiento de La Laguna

Änderungen beim Punkteabzug

Die Reform des Straßenverkehrsgesetzes betrifft auch den spanischen Punkteführerschein. Im Gegensatz zum deutschen Punktesystem werden in Spanien für bestimmte Verstöße Punkte abgezogen. Der Führerschein-Saldo startet mit zwölf Punkten.
Ab 11. Mai 2021 werden gefährdende Verhaltensweisen, wie das Halten des Handys während der Fahrt, mit einem höheren Punkteabzug geahndet. Wer mit dem Handy in der Hand am Steuer erwischt wird, verliert anstatt bisher 3 fortan 6 Punkte. Wegen Nichteinhaltung der Gurt- bzw. Helmpflicht gibt es einen Abzug von 4 statt bisher 3 Punkten. Einen Verlust von 4 Führerscheinpunkten riskiert auch, wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß im Kindersitz anschnallt.
Ab dem 11. Mai 2021 gilt außerdem das Mitführen von Radarerkennungsgeräten im Fahrzeug als „schwerer Verstoß“. Das Bußgeld wird in diesem Fall auf 500 Euro heraufgesetzt, und es gibt einen Abzug von drei Punkten.
Neu ist auch, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Überholen nicht mehr überschritten werden darf. Bisher galt, dass während des Überholmanövers 20 km/h schneller gefahren werden darf als offiziell erlaubt.
Alle Infos zu den Änderungen können über die Website www.dgt.es abgerufen werden.

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