In Santa Cruz tritt die verschärfte Verkehrsverordnung in Kraft


Nach 34 Jahren wurde im Rathaus die Verordnung für Verkehr und Mobilität komplett überarbeitet. Foto: Ayuntamiento de Santa Cruz de Tenerife

Die Hauptstadt nimmt sich der aktuellen Probleme wie dem Betteln an den Ampeln oder der vermehrten Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen an

Teneriffa – Nachdem der Gemeinderat von Santa Cruz im Februar den Entwurf der neuen Stadtverordnung für Verkehr und Mobilität verabschiedet hatte (das Wochenblatt berichtete), konnten Bürger und Unternehmen das Dokument mit seinen 131 Artikeln einsehen und Änderungen beantragen. Insgesamt wurden 173 Verbesserungsvorschläge eingereicht, die nach eingehender Prüfung seitens der städtischen Experten teilweise übernommen wurden. Der überarbeitete Entwurf wurde am 29. Mai verabschiedet und tritt in Kürze, mit Veröffentlichung im Gesetzblatt der Provinz (BOP), in Kraft.

Dem Stadtrat war sehr an der Erstellung einer neuen Verordnung gelegen, denn die Verkehrsverhältnisse haben sich seit Inkrafttreten der letzten Verordnung im Jahr 1985, also vor 34 Jahren, erheblich geändert. Zwei Jahre lang saß man an dem neuen Regelwerk, um ein besseres Miteinander von Verkehrsteilnehmern und Einwohnern zu ermöglichen.

Die Stadträtin für Sicherheit und Verkehr, Zaida González, erklärte, die Verordnung sei ein Zeichen für den Einsatz der Stadtverwaltung für Maßnahmen, um Santa Cruz wohnlicher zu machen.

So wurde die Nutzung von Fahrrädern und Elektrokleinstfahrzeugen wie Elektrorollern erlaubt und geregelt. Ihre Nutzung ist ab einem Alter von 15 Jahren zulässig; es gilt Helmpflicht. Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge dürfen nicht auf Bürgersteigen oder in Fußgängerzonen, sondern nur auf der Straße bzw. auf Radwegen fahren. Werden sie ordnungswidrig abgestellt oder verstoßen sie gegen die Verordnung, können sie von der Ortspolizei aus dem Verkehr gezogen werden. Gegen eine Gebühr werden sie dem Eigentümer wieder ausgehändigt.

Betteln, Clownerie und andere Kunststücke an der Ampel sowie die Reinigung von Autoscheiben auf der Straße oder im öffentlichen Bereich wurden ebenso verboten wie die Tätigkeit der illegalen Parkwächter.

Die neue Verordnung nimmt auch die Luft- und Lärmverschmutzer ins Visier. So muss ab dem Zeitpunkt des Parkens umgehend der Motor abgestellt werden. Außer dem Verbot der Nutzung des Autos als Musikanlage, beispielsweise bei nächtlichen Treffen von jungen Menschen auf einem Parkplatz, muss nun auch beim Fahren die Lautstärke der Musik gedrosselt werden. Insbesondere zur Nachtzeit, konkret zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr, darf die Musik im Fahrzeuginneren nicht außerhalb vernehmbar sein. Darüber hinaus wurde den Ortspolizisten die Befugnis erteilt, auf den innerhalb des Gemeindegebietes gelegenen Autobahnabschnitten Alkohol- und Drogentests durchzuführen.

Je nach Schwere des Verstoßes gegen die neue Verordnung drohen Geldbußen zwischen 200 und 800 Euro.

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