Der Verbraucherschutzverband Facua hat sechs Freizeitparks in Spanien aufgefordert, das Verbot, Getränke und Speisen in den Park mitzubringen, aufzuheben.
Die Vergnügungsparks Isla Mágica, Parque Warner, Port Aventura, Terra Mítica, Dinópolis auf dem spanischen Festland und der im Süden Teneriffas gelegene Wasserfreizeitpark Siam Park untersagen den Besuchern das Mitbringen von Essen und Getränken. Kontrollen am Eingang sind keine Seltenheit. Facua ist der Ansicht, dass dies eine rechtsmissbräuchliche Klausel ist, mit der die aufgeführten Parks gegen das Verbraucherschutzgesetz verstoßen. Facua hat entsprechende Beschwerdeschreiben an alle sechs Freizeitparks geschickt und deren Leitung aufgefordert, das Verbot aufzuheben. Andernfalls will der Verbraucherschutzverband Anzeige bei der zuständigen Stelle erstatten. Das Argument, das Verbot beruhe auf Gründen der Hygiene und Sicherheit, lässt Facua nicht gelten und bezeichnet es als nicht fundierte Ausrede.
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