Ein Urteil des EuGH verpflichtet Spanien zur Änderung seiner Erbschaftssteuergesetze
Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil klargestellt, dass die spanischen Erbschafts- und Schenkungssteuern nicht den Normen der europäischen Gesetzgebung entsprechen.
Brüssel/Madrid – Die Richter sehen eine Diskriminierung von Ausländern gegeben, weil sie nicht in den Genuss der verminderten Steuersätze kommen, die Einheimischen gewährt werden. Die spanische Gesetzgebung gesteht den Autonomen Regionen die Gestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuern zu. Für nicht in Spanien residierende Ausländer jedoch gilt die nationale Gesetzgebung, die deutlich höhere Steuersätze festlegt als die regionalen Regierungen, welche die Steuer bis zu 35% niedriger ansetzen.
In dem nun vorliegenden Urteil wird festgestellt, dass das spanische Finanzamt gegen den Grundsatz des freien Kapitalflusses verstößt, der in den EU-Verträgen festgeschrieben ist und Spanien dazu verurteilt, die zu viel eingezogenen Abgaben zurückzuerstatten.
Das Verfahren gründet auf einer Beschwerde der EU-Kommission, die Spanien zuvor zweimal aufgefordert hatte, seine Steuergesetzgebung in diesem Sinne zu ändern. Die damalige sozialistische Regierung unter José Luis Zapatero ignorierte das Ansinnen in 2010 und 2011, woraufhin die Kommission im Jahr 2012 einen Prozess anstrengte, der nun zu diesem Urteil geführt hat.
Die Rückerstattungen, die nun ausländischen Erben, deren Erbschaft nicht länger als vier Jahre zurückliegt, zustehen, belaufen sich nach Schätzungen auf mehrere 100 Millionen Euro.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]