Eine Gesetzesverordnung ermöglicht schnellere Auszahlung an Arbeitslose und Kurzarbeiter
Kanarische Inseln – Der kanarische Minister für Transport, Bauwesen und Wohnungsbau, Sebastián Franquis, hat die Neuerungen erläutert, die sich aus der Gesetzesverordnung für außerordentliche und dringende Maßnahmen im Wohnungswesen ergeben.
Dazu gehört, dass 50% der Sonderhilfen zur Miete für 2.500 Familien, die aufgrund der Corona-Krise von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind, seit dem 19. Januar 2021 ausgezahlt werden, noch bevor die Antragsbearbeitung abgeschlossen bzw. alle Nachweise zur wirtschaftlichen Situation der Antragsteller beigebracht sind. Es handelt sich dabei um eine Notfallmaßnahme, die seit zehn Jahren nicht mehr angewandt wurde und nun, angesichts der Langsamkeit der Bewilligungsprozesse, ergriffen wird. Seit im Mai 2020 die Sonderhilfen zur Miete beschlossen wurden, sind erst 280 Anträge bewilligt und ausgezahlt worden, obwohl rund 7.500 Familien bezugsberechtigt sind. Insgesamt wurden 18.000 Anträge eingereicht.
Wie Franquis erläuterte, war die Methode der teilweisen Vorauszahlung 2011 eingestellt worden, nachdem der Rechnungshof gerügt hatte, dass das Kanarische Institut für Wohnungswesen (Icavi) bis zu 60 Millionen Euro an im Voraus ausgezahlten Beihilfen angesammelt hatte, die nicht gerechtfertigt waren. Seitdem wurden Hilfen erst nach Abschluss des Bewilligungsverfahrens ausgezahlt, das sehr langwierig ist, weil für jeden Vorgang vierzehn verschiedene Nachweise zu überprüfen sind. Doch nun machte die wirtschaftliche und soziale Krise, die sich durch die Coronamaßnahmen ergeben hat, eine Wiederaufnahme der Vorauszahlungen notwendig.
Die Abschläge, die nun an die 2.500 Antragsteller, die sich zum Ende des Jahres 2020 in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit befanden, umfassen die Mietzuschüsse für ein halbes Jahr und liegen zwischen 500 und 900 Euro. Die andere Hälfte wird nach Abschluss der Antragsbearbeitung ausgezahlt.
Um diesen Bürokratiestau künftig zu vermeiden, strebt das Ministerium laut Franquis an, die Mietbeihilfen zu einem Teil des Bürgergeldes für einkommensschwache Familien zu machen. Das diesbezügliche Gesetz bereitet das kanarische Sozialministerium zurzeit vor. Es soll noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden.
Die oben genannte Gesetzesverordnung enthält außerdem Maßnahmen zur Beschleunigung der Ausführung des Wohnungsbauplanes 2020-2025, der die Schaffung von 5.974 Sozialwohnungen über die kommenden fünf Jahre vorsieht. Ein Teil dieser Mietwohnungen soll durch das Kanarische Wohnungsbauinstitut gebaut werden, ein anderer Teil durch die öffentliche Wohnungsbaugesellschaft Visocan und private Initiativen. Außerdem soll leer stehender Wohnraum angekauft werden, ebenso wie nahezu fertiggestellte Wohnungen, deren Bau schnell abgeschlossen werden kann.
Die Sozialmiete der öffentlichen Sozialwohnungen ist auf 228 Euro monatlich festgelegt, die der geförderten Wohnungen aus privater Initiative auf 330 bis 441 Euro, je nach Leistungsfähigkeit des Mieters, für Wohnungen einer Größe von 75 Quadratmetern.
Eine weitere Neuerung besteht darin, dass die Städte und Gemeinden bezüglich der Verwaltung der Sozialwohnungen den Inselverwaltungen gleichgestellt werden und somit an der Umsetzung des Wohnungsplanes in ihrem Einzugsbereich mitwirken können.