Autoversicherung mit Spareffekt


Eine noch wenig bekannte KFZ-Police der Winterthur Versicherungs AG

Wenig genützt, weil weitgehend unbekannt, ist eine besondere Police der Winterthur Versicherungs AG, die auf Langzeiturlauber zugeschnitten ist. Davon profitieren jene Urlauber, die im Herbst auf die Kanaren kommen um hier zu überwintern, und auf den Inseln ein eigenes Fahrzeug besitzen.

Bei dieser KFZ-Versicherung ist es möglich, einmal im Jahr den Vertrag zu unterbrechen, und für diesen Zeitraum die Prämie anteilig genau nach Tagen erstattet zu bekommen. Voraussetzung ist jedoch, dass das Fahrzeug während der Unterbrechung der Versicherung nicht auf öffentlichem Grund (Straße) abgestellt wird.

Bei der Umstellung auf diese günstigere Versicherung ist jedoch einiges genau zu beachten. So sollte die bisherige Police für den Tag der Rückreise in das Heimatland gekündigt werden. Gespart wird sofort effektiv die anteilige Prämie bis zur Rückkehr im Spätherbst auf die Kanaren. Vor der Abreise ins Heimatland sollte die neue Versicherung bereits abgeschlossen werden, jedoch der genaue Tag des Beginns noch offen bleiben, und erst dann schriftlich der Versicherungsagentur mitgeteilt werden, sobald der Reisetermin auf die Kanaren endgültig feststeht. Wichtig ist auch, dass die Agentur genügend Zeit hat, um die Versicherung zu aktivieren, in der Regel  fünf Arbeitstage.

Da es sich um einen Neuabschluss einer Versicherung handelt, wird eine Bestätigung aus dem Heimatland über den bisher erreichten Schadensfreiheitsrabatt benötigt. Die Bestätigung darüber darf zum Zeitpunkt des Beginns der neuen Versicherung nicht älter als drei Monate sein.

Der Schadensfreiheitsrabatt ist in jedem der EU-Staaten unterschiedlich geregelt. Auf den Kanaren erkennt die Winterthur AG, nach Vorlage einer Bestätigung aus dem Heimatland, den bisherigen Schadensfreiheitsrabatt an, jedoch nur bis zu einer Höhe von 50% bis 55%, d.h. es sind noch 50% bis 45% der Bruttoprämie zu zahlen.

Wenn am Ende des Aufenthalts auf den Kanaren die KFZ-Versicherung unterbrochen werden soll, muss das der Agentur mitgeteilt werden. Wichtig ist, dass der Zahlungsbeleg, mit dem die Versicherungsprämie vom Bankkonto abgebucht wurde, bei der Agentur rechtzeitig vor Abreise hinterlegt werden muss. Erst nach einer Hinterlegung tritt die Unterbrechung der Versicherung in Kraft.

Die ersparte Prämie für die Zeit der Unterbrechung erstattet die Versicherung durch Auszahlung bei wieder Aktivieren des Vertrages. Auch das Wiederaufleben der Versicherung muss bei der Agentur rechtzeitig beantragt werden, ansonsten riskiert man, dass das Fahrzeug die ersten ein oder zwei Tage nicht versichert ist.

Versicherungsagenturen sind verständlicher Weise nicht sonderlich interessiert so eine Versicherung abzuschließen, bedeutet das doch für sie ein mehrfaches an Arbeit, bei deutlich geringerem Umsatz. Oft raten die Agenturen dem Kunden sogar massiv ab, diese Police zu wählen, mit dem Hinweis auf die fehlende Diebstahlversicherung in der Zwischenzeit.

Erfahrungsgemäß kann aber gerade darauf getrost verzichtet werden, wenn das Fahrzeug in einer Garage oder einem Privatgrundstück steht. KFZ-Diebstähle aus Garagen sind nicht bekannt. Immerhin kann so ein Langzeiturlauber in Zeiten des knappen Geldes mit einer solchen Police einen beträchtlichen Teil  seiner Versicherungsprämie wieder zurückerhalten.

    

Text: Wilfried Machens

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