Impftermine für Residenten ohne spanische Sozialversicherungskarte
Am 13. Mai 2021 hat die kanarische Regionalregierung ein für alle Gesundheitszentren geltendes Verfahren eingeführt, mit dem sich Ausländer, die zwar bei den hiesigen Einwohnermeldeämtern registriert, aber bei der für die Impfaktion verantwortlichen spanischen Sozialversicherung nicht bekannt sind, für einen Impftermin anmelden können.
Die anliegende Bekanntmachung des Gobierno de Canarias beschreibt das Verfahren wie folgt:
Impfung gegen Covid-19 für ausländische Residenten, die nicht im Besitz einer spanischen Sozialversicherungskarte sind:
- Vorsprache im Gesundheitszentrum, das der eigenen Meldeadresse am nächsten gelegen ist
- Dort sind vorzulegen: ein Personaldokument (Reisepass, Personalausweis oder N.I.E.) und die Meldebescheinigung („Certificado de Empadronamiento“)
- Einschreibung als Mitbürger ohne spanische Sozialversicherungskarte
- Nachdem die Registrierung erfolgt ist, werden Sie zu einem Impftermin eingeladen – und zwar abhängig von der für Sie persönlich geltenden Priorisierungsgruppe
Hiermit gibt es nun endlich eine verbindliche Regelung, auf die sich der genannte Personenkreis bei der Registrierung für einen Impftermin berufen kann.
Dass dies erreicht wurde, dürfte nicht zuletzt auf fortwährende Bemühungen der auf den Kanaren vertretenen Konsulate mehrerer Staaten und deren in Madrid ansässigen Botschaften zurückzuführen sein.
Möglicherweise wird es noch ein paar Tage dauern, bis diese Neuregelung bei allen „Centros de Salud“ problemlos zur Anwendung kommt. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass nunmehr alle Ausländer, die bei den kanarischen Einwohnermeldeämtern registriert sind, innerhalb ihrer jeweiligen Priorisierungsgruppe einen Impftermin erhalten können.
Wolfgang Schwarz
Konsul
Konsulat
der Bundesrepublik Deutschland