Berufsverbot für Aronas Bürgermeister


Gericht bestraft José Alberto González Reverón wegen Amtspflichtverletzung

Das Strafgericht von Santa Cruz de Tenerife hat Ende Juni Aronas Bürgermeister José Alberto González Reverón wegen Amtspflichtverletzung mit viereinhalb Jahren Amtsunfähigkeit bestraft.

Es geht um den „caso enchufe“ („tener enchufe“ bedeutet so viel wie Beziehungen oder „Vitamin B“ haben). Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass im Jahr 2004 zwei Frauen unter Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Auswahlverfahrens vom Rathaus unter Vertrag genommen wurden. Zu dieser Zeit war González Reverón seit zwei Monaten im Amt, die Verträge wurden allerdings vom amtierenden Bürgermeister Manuel Barrios unterschrieben.

Das Strafgericht erklärte González Reverón der Amtspflichtverletzung für schuldig, da das vorgegebene Auswahlverfahren nicht durchgeführt wurde und der Bürgermeister diverse rechtliche Einwände verschiedener Gemeindeangestellter schlichtweg ignorierte.

Manuel Barrios wurde freigesprochen, weil nach Ansicht des Richters dieser weder Kenntnis über die Neustrukturierung der Arbeitsorganisation noch über die rechtlichen Einwände gegenüber den betreffenden Arbeitsverträgen haben konnte. Es sei glaubhaft, dass Barrios, der nur über einen Hauptschulabschluss verfüge und vorher als Händler gearbeitet habe, „automatisch und ohne die Dokumente zu lesen“ diese unterzeichnet habe.

Im Urteil heißt es, Arona sei nur ein Beispiel dafür, wie teilweise in den Gemeinden die Arbeitsplätze vergeben würden. Zwar fühlten sich viele Bürgermeister erhaben über Gut und Böse, doch schlussendlich würde der Arm des Gesetzes sie treffen, denn das Recht gelte für alle Bürger gleich, so der Richter.

González Reverón will Rechtsmittel einlegen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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