Bußgeld für Kreuzfahrt-Springer


Die kanarischen Behörden bitten Leichtsinnige zur Kasse

Dem jungen Deutschen, der im Februar dieses Jahres durch seinen Sprung vom Kreuzfahrtschiff „AIDAstella“ für Aufregung gesorgt hatte, wurde nun von den kanarischen Behörden die Rechnung für den unnötigen Rettungseinsatz präsentiert, den er auslöste.

1.320 Euro kostete den 23-Jährigen sein Sprung vom 7. Deck des Luxusliners ins Hafenbecken von Santa Cruz de La Palma.

Der junge Mann, der die Kreuzfahrt erst tags zuvor von Teneriffa aus begonnen hatte, war nach einem Streifzug durch die Bordbars auf die Idee gekommen, mit seinen Begleitern zu wetten, dass er von Bord springen werde. Diese sollten ihn außerdem dabei filmen. Als er nach seinem Sprung aus 25 Metern Höhe nicht wieder auftauchte, lösten seine Reisegefährten den Notruf aus. Ein Rettungseinsatz mit Hubschrauber, Rettungsschiff und Tauchern wurde eingeleitet und bald darauf wieder abgebrochen, weil der Vermisste aufgegriffen wurde, als er 500 Meter vom Schauplatz des Geschehens entfernt an Land kletterte. Ein schlechter Scherz, der nicht nur wegen der Rettungskosten teuer wurde, sondern auch, weil der Kapitän der „AIDAstella“ nicht bereit war, den leichtsinnigen Passagier wieder an Bord zu nehmen. Er musste mit seiner Begleiterin auf La Palma zurückbleiben (das Wochenblatt berichtete).

Seit zwei Jahren gilt auf den Kanaren die Vorschrift, nach der, bei grobem Leichtsinn oder Nachlässigkeit, die Rettungskosten den Verunglückten in Rechnung zu stellen sind. Seitdem haben sieben Personen die Gebühr bezahlt, sechs weitere Fälle sind in der Phase der Vollstreckung. Insgesamt wurden bisher 24 Verfahren gegen leichtsinnige Gleitschirmflieger, Taucher, Schwimmer und Wanderer eröffnet.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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