„Certificado de Residencia para Viaje“


Wir hatten über Internet eine Schifffahrt mit Armas von Los Cristianos nach La Gomera gebucht und dort ordnungsgemäß für den Residentenrabatt die DNI meiner spanischen Frau und die NIE von mir angegeben und erfolgreich mit Mailbestätigung über Kreditkarte bezahlt. Online konnten wir aus irgendwelchen Gründen nicht die Bordkarten abrufen.

Beim Ticketschalter in Los Cristianos dann die Überraschung. Das „normale“ Empadronamiento reicht für mich als Ausländer nicht aus. Die Dame sagte, man braucht ein spezielles für Reisen. Sie hatte uns ein Exemplar gezeigt. Mir ist jetzt nicht bekannt, wie die spezifische Bezeichnung lautet und was das wieder ggf. im Rathaus gekostet hätte und ob sie das ggf. dann einbehalten hätte. Wenn ja, Neubeantragung mit Kosten für die nächste Reise, einmal von einem sicherlich begrenzten Gültigkeitszeitraum abgesehen.

Mein grüner Residentenausweis in Verbindung mit meinem Personalausweis war auch nicht ausreichend. Ja, was ist das denn? Wir hatten uns so auf die Reise gefreut, dass ich dann halt für mich die 25 Euro zum Normalpreis nachgezahlt habe.

Die Zentralspeicherung der DNI bei Inländern/Spaniern scheint wohl zu funktionieren. Die NIE der Ausländer aber wohl nicht oder ist nicht vorgesehen. Behördliche Dokumente, wie der NIE-Ausweis und das Empadronamiento (noch im Gültigkeitszeitraum) werden nicht anerkannt. Auf dem Schiff hat meine Frau ein Gespräch unter Spaniern mitverfolgt, die Gleiches mit einem deutschen Bekannten erlebt hatten.

Name und Anschrift

sind der Redaktion bekannt

Puerto de la Cruz

Sehr geehrter Leser, für See- und Flugreisen zwischen den Inseln und von den Kanaren aufs spanische Festland erhalten Residenten einen Preisnachlass. Hierfür ist die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes der Gemeinde notwendig, durch die belegt ist, dass der Reisende tatsächlich Einwohner – sprich Resident – auf den Kanaren und dadurch zu dem Rabatt berechtigt ist. Bei Reisebuchungen über das Internet entfällt für Spanier bei Angabe ihrer DNI meist die Notwendigkeit, diese Bescheinigung vorzulegen, weil der Wohnsitz über den Zugriff auf die Datenbank der Gemeinden überprüft wird. Dies wird bei der Online-Buchung dann aber mitgeteilt. Bei Buchungen für Ausländer erhält man meist die Meldung, dass der Wohnsitz des Reisenden nicht online überprüft werden konnte, weshalb die Meldebescheinigung vorgelegt werden muss. Diese erhält man völlig unbürokratisch und schnell im Rathaus. Die Ausstellung des „Certificado de Residencia de Viajes“ kostet meist zwischen 1,50 und 2,50 Euro – in Puerto de la Cruz sind es nur 1,53 Euro.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre Redaktion

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