Ein Steuergesetz von 2006 wird erst seit einigen Wochen auch auf Sportler angewendet
Den spanischen Spitzen-Fußballern gilt in den letzten Wochen verstärkt die Aufmerksamkeit der Finanzbehörden. Ohne erkennbaren Anlass hat der Fiskus seine Auslegung der geltenden Steuergesetzgebung geändert und beanstandet nun eine in Fußballkreisen übliche Steuerkonstruktion.
Madrid – Einige Starspieler von Real Madrid wie Iker Casillas, Sergio Ramos und Xabi Alonso (seit drei Monaten bei Bayern München) haben schon Steuerprüfungen über sich ergehen lassen müssen. Auch die erste Riege des FC Barcelona bleibt nicht verschont. Andrés Iniesta, Gerard Piqué und Javier Mascherano soll es schon getroffen haben. Weitere Spitzenspieler sind im Visier. Jeweils die letzten vier Jahre werden geprüft. In Anerkennung der Tatsache, dass die nun beanstandeten Vergütungsmodelle lange Zeit akzeptiert waren, enden die meisten dieser Steuerprüfungen mit einem Vergleich, bei dem die Spieler nur einen Teil der Steuernachzahlung leisten müssen.
Im Laufe der kommenden drei Jahre müssen alle Spieler, die sich der oben genannten Steuerkonstruktion bedient haben, mit einer Überprüfung rechnen. Der Stein des Anstoßes ist, dass die Bezüge, welche die Spieler von ihren Vereinen erhalten, zum größten Teil als normales Gehalt ausbezahlt und mit dem Höchstsatz von 52% versteuert werden. Ein kleinerer Teil jedoch wird als Vergütung für die Rechte der Spieler am eigenen Bild an eine eigens hierfür gegründete Firma des jeweiligen Spielers gezahlt und geringer, mit 30%, versteuert.
Dies wurde durch ein Gesetz möglich, welches die konservative PP-Regierung im Jahr 1996 verabschiedete. Es erlaubt Sportlern, 85% ihrer Einnahmen als Gehalt und 15% über eine Gesellschaft als Bildrechte abzurechnen. Problematisch wurde es, als 2006 ein neues Gesetz verabschiedet wurde, das im Widerspruch zu dieser Sonderregelung für Sportler steht, ohne diese abzuschaffen. Es besagt, dass miteinander verknüpfte Geschäfte nach dem geltenden Marktpreis abzurechnen sind. Dies führt nach der neuen Lesart des Fiskus dazu, dass die Spieler ihrer eigenen Gesellschaft die Bildrechte nicht zu einem geringeren Preis (meist 15%) abtreten können, als diese auf dem „Markt“, sprich beim Verein des Spielers, dafür erzielt.
Die neue Regelung wurde jahrelang nicht auf die Fußballwelt angewandt, doch seit einigen Monaten verlangen die Finanzbehörden, dass die Fußballer nun auch für ihre Einnahmen aus den Bildrechten den Einkommensteuerhöchstsatz von 52% zahlen sollen.
Ähnliches gilt für den Verkauf von Spielern. Bisher zahlte der Verein die Ablösesumme in zwei Beträgen aus. Üblicherweise 90% für den Spieler und 10% für den Agenten, der den Handel vereinbart hat. Nun sollen die Spieler die gesamten 100% versteuern (zu 52%) und dann die 10% an den Agenten ausbezahlen.
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