Ein Artikel von Dr. Burckhardt Löber
Die Zahl spanischer Konkurse ist aufgrund der spanischen Wirtschaftskrise hoch, die der Publikationen über dieses wichtige Thema in deutscher Sprache dagegen äußerst niedrig.
Da die Insolvenzmaterie durch die Brüsseler Verordnung Nummer 1346/2000 europäisiert wurde, hat jedes Mitgliedsland der EU sein nationales Insolvenzrecht entsprechend umgesetzt und modernisiert. Wie die neue Gesetzessituation in Spanien aussieht, haben die Rechtsanwälte Michael Fries und Dr. Alexander Steinmetz (Madrid und Frankfurt am Main) in ihrem Länderbericht Spanien in deutscher Sprache ausführlich dargelegt. Die Darstellung enthält wichtige Ausführungen zum so genannten notwendigen und zum freiwilligen Konkurs, über die Konkursorgane, die Konkurseröffnung und ihre Wirkungen und über die Befugnisse des Konkursverwalters. Behandelt wird auch das wichtige Thema der Nachlassinsolvenz, also der Überschuldung des Nachlasses. Es wird gleichfalls der Gang des Verfahrens nach der Insolvenzeröffnung dargestellt wie auch die Haftung der Geschäftsführer von Gesellschaften. Der Länderbericht Spanien befindet sich in dem von Kindler / Nachmann herausgegebenen Handbuch „Insolvenzrecht in Europa“, zu beziehen über den C.H. Beck Verlag, München.
In dem „Handbuch des internationalen GmbH-Rechts“, herausgegeben von Süß/Wachter, haben die Rechtsanwälte Fernando Lozano und Dr. Alexander Steinmetz die Insolvenz der spanischen GmbH im Einzelnen dargestellt und zwar im Rahmen des Länderberichts Spanien. Wer als Gläubiger in Spanien konkursgeschädigt ist oder als Geschäftsführer einer spanischen Gesellschaft die Voraussetzungen kennen lernen will, nach denen ein so genannter freiwilliger Konkurs notwendig und anzumelden ist, erfährt wichtige Einzelheiten insbesondere aus dem zuletzt zitierten Werk (Zerb-Verlag, Bonn).
Schließlich ist in diesem Rahmen die spanisch-deutsche Textausgabe mit Erläuterungen zum spanischen Insolvenzgesetz zu nennen, welche 2008 erschienen ist und deren Autoren die Rechtsanwälte Meyer – Fries – Reichold – Schlaich – von Wolffersdorff sind. Mit der wertvollen Einführung von Stefan Meyer, Rechtsanwalt in Madrid, und der zweisprachigen Gesetzesfassung wurde dem deutschsprachigen Leser ein verlässliches Instrument an die Hand gegeben. Dieses Werk ist für die beteiligten Wirtschaftskreise, Rechtsanwälte und Steuerberater wie auch nicht zuletzt für Übersetzer wegen seiner hohen Praxisrelevanz von großer Wichtigkeit. Der Titel „Ley Concursal – Das spanische Insolvenzgesetz“ ist zu beziehen über die –edition für internationale wirtschaft-, Verlagsauslieferung Kassel (www.edition-spanien.de).
Im Hinblick auf die steigende Zahl von Insolvenzen, die immer häufiger einen Bezug zu Spanien haben, sind obige Werke auch gerade zur rechten Zeit erschienen.
Wer sich als Rechtsanwalt und zugleich auch als Autor mit dieser Spezialmaterie im Rahmen von wissenschaftlichen Publikationen befasst hat, ist sicherlich auch ein guter Ansprechpartner von Betroffenen für Konkursmandate. Dem gemäß seien hier die Namen und Anschriften der Autoren genannt:
Rechtsanwalt
Dr. Alexander Steinmetz, Kaulbachstr. 1,
D-60594 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt
Fernando Lozano,
Marqués de Campo 27,
E-03700 Denia
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