Für La Gomera, El Hierro und La Graciosa gelten bereits seit dem 18. Mai die Lockerungen von Phase 2
Kanarische Inseln – Drei Inseln befinden sich seit dem 18. Mai in Phase 2 der sogenannten Deeskalation, der Lockerungsmaßnahmen, die Spanien bis Ende Juni in eine „neue Normalität“ führen sollen. Während für die übrigen Inseln des kanarischen Archipels am 11. Mai Phase 1 begann, in der das öffentliche Leben langsam aber sicher wieder hochgefahren wird, genießen die Bewohner von La Gomera, El Hierro und La Graciosa bereits weitere Freiheiten wie das Baden im Meer und die Öffnung der Innenbereiche von Restaurants.
Doch die Freiheiten, die mit Phase 2 zurückgewonnen werden, sollen nach dem Willen der Regionalregierung bald auch die Einwohner der übrigen Inseln wieder genießen können. Die kanarische Regierung hat bei der Zentralregierung in Madrid beantragt, dass alle acht Inseln ab dem 25. Mai in Phase 2 eintreten. Begründet wird dies mit einem Bericht des regionalen Gesundheitsressorts, der belegt, dass die Inseln Gran Canaria, Teneriffa, La Palma, Fuerteventura und Lanzarote unter sanitären und epidemiologischen Gesichtspunkten bereit für weitere Lockerungen sind. Nach Auskunft des Ressortleiters José Juan Alemán ist die epidemiologische Kurve abgeflacht und die Entwicklung positiv einzustufen. Die Zahl der Neuansteckungen sei sehr gering.
Das regelmäßige Update der Corona-Fälle auf den Kanarischen Inseln zeigte mit Stand 19.05.2020 eine angelaufene Zahl von 2.294 positiv auf das Virus getesteten Personen. Die Zahl der Genesungen belief sich auf 1.572, und die Zahl der aktiven Fälle lag bei 567. 155 Personen starben auf dem Archipel an Covid-19.
Lockerungen in Phase 1
Vorerst gelten für die fünf größeren Kanarischen Inseln noch die Regelungen der Phase 1, die äußerst umfangreich im offiziellen spanischen Gesetzblatt Boletín Oficial del Estado (BOE) vom 9. Mai auf 29 Seiten beschrieben sind. Seit dem 11. Mai sind die Außenbereiche von Restaurants und Bars wieder geöffnet und auf den Inseln gilt eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit. Personen aus demselben Haushalt dürfen gemeinsam in einem Auto mit bis zu 9 Plätzen unterwegs sein. Der Besuch von Familienangehörigen und Treffen von Freunden in Gruppen von maximal 10 Personen sind erlaubt. Dabei sind Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Sport im Freien ist ebenfalls erlaubt. Sportzentren können mit Einschränkungen (30% der Kapazität) wieder öffnen, wobei Gemeinschaftsbereiche wie Umkleiden geschlossen bleiben. Eine regelmäßige Desinfektion ist vorgeschrieben.
Geschlossen bleiben weiterhin Schwimmbäder, und auch an Stränden ist das Baden noch nicht wieder erlaubt.
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 400 Quadratmetern dürfen öffnen. Die Kundschaft kann ohne vorherige Terminabsprache bedient werden, muss aber einen Sicherheitsabstand von zwei Metern einhalten. Öffnungszeiten speziell für Senioren sind einzurichten. In der Gastronomie können Restaurants und Cafés ihre Außenbereiche unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder öffnen. Die Zahl der Plätze ist auf 50% der üblichen Kapazität beschränkt, und der Mindestabstand zwischen Tischen muss zwei Meter betragen. Tische und Stühle müssen nach jedem Gastwechsel gründlich desinfiziert werden.
In den Kirchen können wieder Gottesdienste gefeiert werden. Die Zahl der Kirchgänger wird auf ein Drittel beschränkt. Das Tragen von Masken wird empfohlen.
Auch Bibliotheken können für den Bücherverleih wieder öffnen, und Museen dürfen wieder Besucher empfangen, allerdings in beschränkter Zahl und unter strengen Hygieneauflagen.
Hotels und Urlaubsunterkünfte dürfen mit Einschränkungen wieder öffnen. Speisesäle und Gemeinschaftsbereiche bleiben geschlossen, ebenso ist die Nutzung von Pools, Spas, Fitnessräumen, Diskotheken, Konferenzräumen und Kinderspielbereichen verboten. Gäste dürfen mit Mahlzeiten und Getränken versorgt werden, allerdings nicht in den gemeinschaftlichen Speisesälen.
Aktivtourismus in der Natur ist in Gruppen von maximal zehn Personen erlaubt. Die Ausflüge dürfen nur durch zugelassene Anbieter im Aktivtourismus organisiert werden.
Was uns in Phase 2 erwartet
Die neuen Lockerungen, die Phase 2 mit sich bringt, betreffen unter anderem den Handel mit der Erlaubnis für die Öffnung von Einkaufszentren; allerdings unter strengen Auflagen und mit eingeschränkter Kundenzahl. Soziale Kontakte werden in größeren Gruppen von bis zu 15 Personen erlaubt; Hochzeiten dürfen mit maximal 100 Gästen im Freien und 50 Gästen in geschlossenen Räumen stattfinden. Bei Gottesdiensten wird die Besucherzahl von einem Drittel auf die Hälfte der Platzzahl angehoben. In der Gastronomie dürfen Restaurants Gäste im Innenbereich an Tischen bedienen. Diskotheken und Nachtclubs bleiben weiter geschlossen.
In Phase 2 findet auch die behutsame Rückkehr ins Kulturleben mit der Öffnung von Kinos, Theatern und Konzerthäusern statt. Zur Gewährleistung des Mindestabstands werden die Auslastungsgrenzen der Säle auf ein Drittel herabgesetzt.
Rückkehr an die Strände
In Phase 2 ist endlich auch das Baden an den Stränden wieder möglich, wobei zwischen den Strandbesuchern der Sicherheitsabstand eingehalten werden muss. Auch Freizeitbäder dürfen wieder öffnen, müssen aber sicherstellen, dass nicht mehr als 30% der regulären Badegästezahl gleichzeitig die Anlage nutzt.
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