Die versprochene Änderung der Arbeitsmarktreform 2012 wird umgesetzt

Arbeitsministerin Yolanda Díaz Foto: EFE

Arbeitsministerin Yolanda Díaz Foto: EFE

Arbeitsministerin Yolanda Díaz traf sich mit Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, um die Verhandlungen einzuläuten

Madrid – Die spanische Arbeitsministerin Yolanda Díaz hat sich Mitte März mit Vertretern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften getroffen, um die Verhandlungen über die Modernisierung des Arbeitsmarktes wieder aufzunehmen und – wie versprochen – die für die Arbeitnehmer schädlichsten Aspekte der Arbeitsmarktreform von 2012 wieder zurückzunehmen.
Der Dialog, der im Februar und März 2020 geführt wurde, war durch die Pandemie unterbrochen worden. Díaz will nun dort beginnen, wo man vor einem Jahr aufhören musste. Thema waren die Tarifverhandlungen und -verträge, im Einzelnen der Vorrang der Tarifvereinbarungen vor den betrieblichen Regelungen und die Verlängerung abgelaufener Verträge sowie einseitige Änderungen der Arbeitsbedingungen durch die Arbeitgeber und die Beschäftigung von Subunternehmern. Zudem steht Díaz zufolge all jenes auf der Agenda, dessen man sich gegenüber Brüssel verpflichtet hat – bezüglich der Gestaltung von Arbeitsverträgen, der Reduzierung der Modalitäten und der zeitlich begrenzen Anstellungen.
Die Änderungen und Aufhebungen verschiedener Arbeitsmarktgesetze ist eine der Koalitionsbedingungen, die von den Regierungsparteien PSOE und Unidas Podemos vereinbart wurden. Dieses Vorhaben sorgt dennoch für erhebliche Unstimmigkeiten zwischen den Partnern. Von Anfang an gab es deswegen Differenzen speziell das Arbeits- und das Wirtschaftsministerium betreffend.

Glovo, Deliveroo & Co

Zuvor hatte Yolanda Díaz in langen zähen Verhandlungen mit Gewerkschaften und Unternehmerverbänden eine Übereinkunft erreicht, welche die Auslieferungsfahrer der Online-Lieferdienste wie Deliveroo und Glovo aus der rechtlichen Grauzone und der Scheinselbstständigkeit herausholen soll. Selbstbewusst verkündete die Ministerin nach Abschluss der Gespräche: „Seit heute sind die Auslieferungsfahrer der Online-Lieferdienste angestellte Arbeiter.“
Obwohl die neue Regelung noch nicht durch den Ministerrat verabschiedet wurde, sind diejenigen Arbeitnehmer, die vor Gericht ihren Status als abhängig Beschäftigte einfordern oder gegen ihren Rauswurf aus der Lieferplattform vorgehen wollen bzw. einen Arbeitsunfall hatten, durch ein vorliegendes Urteil des Obersten Gerichtshofes und das Abkommen von Politik und Interessenvertretungen in ihrem Anliegen gestützt. Ist die neue Regelung erst verabschiedet, geht die Anerkennung als abhängig Beschäftigte der Online-Lieferfirmen automatisch vonstatten.

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