Änderungen der Arbeitsmarktreform der Vorgängerregierung angekündigt

Arbeitsministerin Yolanda Díaz Foto: EFE

Arbeitsministerin Yolanda Díaz Foto: EFE

Noch in diesem Jahr sollen diese Pläne in die Tat umgesetzt werden

Madrid – Im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Gesetzgebungsplans, der noch vor Ablauf dieses Jahres umgesetzt werden soll, sind unter anderem auch verschiedene Änderungen der noch von der konservativen Vorgängerregierung erlassenen Arbeitsmarktreform enthalten.
Von Beginn der Legislaturperiode an war die Arbeitsmarktreform des ehemaligen Regierungschefs Mariano Rajoy der neuen Regierungskoalition ein Dorn im Auge. Die Reform war 2012 mitten in einer schweren Rezession gestartet worden, um den verkrusteten Arbeitsmarkt im von Massenarbeitslosigkeit gebeutelten Spanien aufzubrechen. Den nun in Koalition mit der Linken Unidas Podemos regierenden Sozialisten waren die erlassenen Maßnahmen jedoch unter anderem zu arbeitgeberfreundlich und arbeitnehmerfeindlich. So wurden demnach nun auch weitere Änderungen der umstrittenen Reform angekündigt.
Insbesondere geht es dabei um vier maßgebliche Punkte, die die Regierungskoalition noch vor Ablauf dieses Jahres ändern will:

Ultraaktivität

Mit Ultraaktivität ist die Tatsache gemeint, dass ein Tarifvertrag so lange gültig bleibt, bis eine neue tarifliche Vereinbarung ausgehandelt wird. Gemäß der Reform von 2012 verlor ein Tarifvertrag jedoch seine Gültigkeit nach einem Jahr, wenn er nicht ausdrücklich erneuert wurde. „Das schwächte die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern. „Wir haben uns stets dafür eingesetzt, dass ein Tarifvertrag immer durch einen neuen Tarifvertrag ersetzt werden muss“, erklärt diesbezüglich der Generalsekretär der Gewerkschaft Comisiones Obreras, Unai Sordo.

Branchenspezifische Tarifverträge

Ein weiterer Punkt, den die Regierung bis Ende 2020 umsetzen will, ist die Beendigung der bislang gültigen Priorität von betrieblichen Tarifverträgen zum Nachteil von branchenspezifischen Tarifverträgen. „Die Formulierung ist diesbezüglich noch etwas konfus, doch ist schon jetzt zu entnehmen, dass branchenspezifischen Tarifverträgen künftig die Präferenz vor betrieblichen Tarifverträgen gegeben werden soll und nicht wie bislang üblich umgekehrt“, so Sordo. Damit soll im Endeffekt vermieden werden, dass im letzten Quartal des Jahres bedeutende Lohnsenkungen durchgeführt werden, da zu diesem Zeitpunkt ein Unternehmen eine Lohntabelle vereinbaren kann, die unterhalb der Grenze liegt, die die Branche vorgibt, auch wenn dafür keine wirtschaftlichen Gründe vorliegen, wird diesbezüglich von Arbeitsmarktkennern erläutert.

Leiharbeit und Subunternehmen

Auch die immer weiter verbreitete Praktik der Leiharbeit bzw. Outsourcing als Schleichweg für Unternehmen, um untertarifliche Löhne zu bezahlen. „Wir Gewerkschaften kämpfen schon lange dafür, dass das Subunternehmertum Mindestanforderungen erfüllen und zumindest mit den Vorgaben der branchenspezifischen Tarifverträge vereinbar sein muss, damit diese Praktik nicht dazu genutzt wird, Lohnkosten zu sparen“, erklärt der Chef von Comisiones Obreras.

Einseitige Änderung

Außerdem sollen auch die Möglichkeiten von Unternehmen eingeschränkt werden, die Arbeitsbedingungen einseitig zu ändern, wenn keine entsprechende Einigung mit den Arbeitnehmern erzielt wurde. Ob das auch die durch die Arbeitsmarktreform von 2012 eingeführten umstrittenen Kürzungen der Abfindungen betrifft, die Arbeitgeber bei Entlassungen zahlen müssen, ist bislang nicht bekannt.

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