Diskriminierung neuer Viersternehotels?


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Die Polemik um das neue Tourismusgesetz nimmt kein Ende

Für viel Wirbel hat das im Sommer 2013 beschlossene Tourismusgesetz oder Gesetz zur touristischen Modernisierung – Ley de Renovación y Modernización Turística – bereits gesorgt. Dieser Tage bahnte sich ein neues Kapitel an.

Das Gesetz hatte den 2003 beschlossenen Baustopp für touristische Unterkünfte zum Schutz vor einer unkontrollierten Massenbebauung – „Moratorium“ genannt – teilweise aufgehoben und den Bau von Fünfsterne- und Fünfsterne-Luxus-Hotels sowie exklusiven Villen erlaubt, jedoch nicht von Viersternehotels. Sowohl Gran Canaria als auch die Zentralregierung protestierten und unterstellten eine Ungleichbehandlung. Schlussendlich wurde der Baustopp Anfang Januar auch für Viersternehotels aufgehoben, jedoch unter der Voraussetzung, nur auf als solches ausgewiesenes Bauland zur touristischen Nutzung zurückzugreifen und bestimmte Kriterien der Ökoeffizienz und der Exzellenz in der Dienstleistung zu erfüllen (das Wochenblatt berichtete).

Nun legte der Beratungsausschuss der Regionalregierung nach. In einem Bericht zu dem im Januar von der Regionalregierung beschlossenen Gesetzesentwurf moniert der Rat „eine unterschiedliche Behandlung hinsichtlich der qualitativen Voraussetzungen“. Demnach seien die Fünfsterne- und Fünfsterne-Luxus-Hotels sowie die exklusiven Villen nicht verpflichtet, „die höchsten Anforderungen an die Energieeffizienz und die Wasserersparnis“ zu erfüllen. Dieser Ausschluss wird von dem Beratungsgremium als ungerechtfertigt angesehen. Die Regierung wurde aufgefordert, ihre Gründe für die Ungleichbehandlung darzulegen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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