Neues Gesetz garantiert die Patientenrechte
„Das Gesetz über die Rechte und die Sicherung der Würde einer Person während des Sterbeprozesses“ – so lautet der Name des Gesetzes, das ein Sterben in Würde garantieren soll und am 27. Januar vom Kanarenparlament verabschiedet wurde.
Seit Langem war man sich über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Festlegung der Rechte der sich im Sterbeprozess befindenden Patienten, sowie die Pflichten des medizinischen Personals einig, doch kam es erst jetzt zu dem Beschluss des bereits im vergangenen Jahr erstellten Gesetzestextes (das Wochenblatt berichtete).
Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist die Garantie eines würdevollen Sterbeprozesses, sprich die Garantie für Schmerzfreiheit während der letzten Phase einer voranschreitenden, nicht mehr heilbaren und sicher zum Tod führenden Erkrankung. Konkret werden in der Regelung die Rechte auf Information, auf Verweigerung der vorgeschlagenen Behandlung – selbst wenn der Sterbeprozess dadurch beschleunigt wird –, auf palliative sprich schmerzstillende Maßnahmen – auch zu Hause –, auf ein Einzelzimmer, auf ständige Begleitung durch Familienangehörige und auf geistlichen Beistand sowie das Recht der Angehörigen auf professionelle Unterstützung bei der Trauerbewältigung festgehalten.
Das Gesetz verpflichtet das öffentliche Gesundheitswesen zur entsprechenden Ausbildung des Personals und zur Einrichtung von ausreichend Plätzen für Pflegebedürftige, die einer palliativmedizinischen Betreuung bedürfen.
Mangelnde Infrastruktur und Rechtsunsicherheit
Umgehend nach Gesetzesbeschluss meldeten sich kritische Stimmen zu Wort.
Levy Cabrera, Sprecher der Ärztegewerkschaft „Cesm“ und Vorstandsmitglied der Ärztekammer von Santa Cruz de Tenerife, erklärte die Regelung aufgrund mangelnder Anwendungsmöglichkeit für „utopisch“. Es mangele sowohl an Plätzen als auch am Personal.
Verglichen mit den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es auf den Kanarischen Inseln tatsächlich zu wenig Plätze für Pflegebedürftige, die eine palliativmedizinische Behandlung benötigen. Während die WHO eine Mindestanzahl von 80 Betten pro Million Einwohner vorschreibt, – auf den Inseln also mindestens 160 solcher Plätze zur Verfügung stehen müssten –, gibt es derzeit nur 60 derartige Betten. Gemäß Daten des Gesundheitsressorts und der Ärztekammer befinden sich die meisten davon in den Krankenhäusern Insular und Negrín in Las Palmas de Gran Canaria; in jedem der beiden Spitäler gibt es 16 Plätze und jeweils 12 Spezialisten. Auf Teneriffa dagegen werden nur elf Betten im Universitätskrankenhaus Nuestra Señora de la Candelaria (HUNSC) angeboten; in einer speziellen Abteilung stehen sechs Mediziner den Pflegebedürftigen zur Verfügung. Ein weiteres Dutzend gibt es in den Krankenhäusern von La Palma und Lanzarote (das Wochenblatt berichtete).
Einige Abgeordnete des Regionalparlaments wiederum bemängelten die Sanktionen für die Mediziner und Pfleger im Falle des Gesetzesverstoßes. Zum einen sei das Gesetz zu ungenau formuliert worden und definiere einen Verstoß nicht, wodurch Rechtsunsicherheit bei den Ärzten und Pflegekräften geschaffen werde, zum anderen könne eine Sanktion von bis zu 600.000 Euro einen gegenteiligen Effekt bewirken als gewünscht.
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