Madrid – Ab dem 30. Juni, wenn die Reform des spanischen Standesamtes in Kraft tritt, endet das Vorrecht auf die Weitergabe des Nachnamens für Väter. Die historische Zusammensetzung der Nachnamen eines Kindes aus dem jeweils ersten Nachnamen des Vaters und der Mutter in eben dieser Reihenfolge wird damit aufgehoben. Bereits seit dem Jahr 2000 ist es Eltern in Spanien möglich, bei der Eintragung eines Kindes in das Geburtenregister den Nachnamen der Mutter an die erste Stelle zu setzen, vorausgesetzt, es wurde ein entsprechender Antrag beim Standesamt gestellt. Dies ändert sich ab dem 30. Juni. Fortan müssen sich die Eltern über die Reihenfolge der Nachnamen einigen und diese beim Standesamt angeben. Sollten sich Eltern innerhalb einer dreitägigen Frist nicht einig werden oder nicht äußern, wird ein Standesbeamter entscheiden, welcher Nachname an erster Stelle erscheint. Mit Erreichen der Volljährigkeit kann künftig jeder Spanier die Reihenfolge seiner Nachnamen ohne das Einverständnis seiner Eltern ändern lassen.
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