Euthanasie-Medikament im Internet


Die Polizei geht einer in den USA beschlagnahmten Kundenliste für den illegalen Versand von „Pentobarbital“ nach

Madrid – Die Nationalpolizei ermittelt in Spanien gegen einige Dutzend Personen, die via Internet Pentobarbital gekauft haben. Es handelt sich dabei um ein Schlafmittel, welches aktuell in der Humanmedizin nicht mehr eingesetzt wird, aber in höherer Dosierung in der Sterbehilfe für Schwerstkranke, die ihrem Leben ein Ende setzen wollen, eine Rolle spielt. Der Kauf dieses Medikaments über das Internet ist gesetzeswidrig. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass Personen, die das Pentobarbital für sich selbst gekauft haben, strafrechtlich verfolgt werden. Die Käufer in Spanien und anderen europäischen Ländern sind nur das letzte Glied in einer Kette von Ermittlungen, die ihren Anfang im vergangenen Juli in den USA genommen haben.
In Frankreich wurde diesbezüglich im Oktober eine große Polizeioperation durchgeführt, bei der 134 Packungen Pentobarbital in den Wohnungen von Schwerkranken, die mit Sterbehilfeorganisationen in Kontakt stehen, beschlagnahmt wurden. Nach Angaben der französischen Presse wurden die Ermittlungen in den USA in Gang gesetzt, nachdem ein Verdächtiger, der das Medikament über das Internet verkaufte, festgenommen und eine Liste der Käufer sichergestellt wurde.
Die spanische Sterbehilfeorganisation DMD – „Derecho a Morir Dignamente” zu Deutsch „Recht auf würdiges Sterben” – zeigte Verständnis und bezeichnete den illegalen Einkauf im Internet als die „letzte Möglichkeit“, die den unheilbar Kranken in Spanien angesichts des Fehlens eines Sterbehilfegesetzes bleibe. Einige der Betroffenen, die im Zeitraum von Mitte 2018 bis Mitte 2019 bei dem in den USA ansässigen Verkäufer bestellten und nun Besuch von der Polizei erhielten, haben sich bei der Organisation gemeldet. Die DMD hat daraufhin an ihre Mitglieder einen Rundbrief versandt, in welchem sie erläutert, dass sie dadurch keine Straftat begangen haben und sie auch nicht verpflichtet sind, das Medikament ohne richterliche Anordnung herauszugeben.
In Spanien ist der Online-Versand nur für freiverkäufliche Medikamente und durch autorisierte Apotheken gestattet. Dagegen zu verstoßen, stellt für den Käufer jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Lediglich der Händler wird in diesem Zusammenhang strafrechtlich verfolgt. Das Gesundheitsministerium warnt vor dem Kauf von Medikamenten außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Wege. Oft handle es sich bei den im Internet vertriebenen Medikamenten um Fälschungen oder Produkte, deren Qualität beeinträchtigt ist.
Aus Sicht der Sterbehilfeorganisation „Derecho a Morir Dignamente“ beweisen diese Ermittlungen einmal mehr, dass es dringend nötig sei, ein Gesetz zu verabschieden, welches die Sterbehilfe und das würdige Sterben regelt. Darüber hinaus stellte die DMD klar, dass sie selbst niemals Sterbemedikamente beschaffen würde. Darüber zu informieren, wie man auf sichere und friedliche Weise über das eigene Leben verfügen könne, so wie es in einem Ratgeber der Organisation geschehe, sei keine Straftat. Die Organisation strebe eine Gesetzesänderung an, handle dabei jedoch stets im Rahmen der Legalität.

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