Ex-Schatzmeister der PP muss an die Generalsekretärin der Partei Schmerzensgeld zahlen


Teurer Geheimnisverrat

Der Oberste Spanische Gerichtshof hat jetzt die Strafe in Höhe von 50.000 Euro bestätigt, welche der ehemalige Schatzmeister der Partido Popular, Luis Bárcenas, an die Generalsekretärin der Partei, María Dolores de Cospedal, zahlen muss. Diese Strafe war bereits vom Gericht in Toledo verhängt worden. Die Ursache für die Bestrafung ist die Veröffentlichung der sogenannten „Papeles de Bárcenas“, der geheimen Buchführung des Schatzmeisters in der Zeitung El País.

De Cospedal hatte wegen Verletzung ihrer Ehre geklagt und einen Schuldspruch erreicht. Die Oberste Instanz hat jetzt den Einspruch von Bárcenas abgeschmettert. Cospedal hatte gegen ihn eine Privatklage eingereicht. Sie war seinerzeit die Einzige aus dem PP-Vorstand, die sich nach den kompromittierenden Veröffentlichungen nicht weggeduckt hatte.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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