Ärger mit der Wahlbehörde
Die Wahlbehörde der Provinz Teneriffa hat eine Klage gegen Cabildo-Präsident Carlos Alonso an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Er soll gegen die Artikel 153 und 50.2 des Wahlgesetzes verstoßen haben, welche besagen, dass Eröffnungen und Einweihungen während einer Wahlkampagne nicht stattfinden dürfen. Alonso hatte einige Tage vor dem 26. Juni die neuen Fahrzeuge der TITSA vorgestellt, der öffentlichen Busgesellschaft, die dem Cabildo untersteht. Zwar ging es in diesem Fall nicht um Wahlen für die Inselverwaltung, aber die Opposition sieht trotzdem einen Verstoß gegen das Wahlgesetz. Gegen Alonso könnte jetzt eine Geldstrafe verhängt werden. Doch die Kläger dringen auf Untersuchung, ob eine Straftat vorliegt.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]