Warten auf den Beschluss des Verfassungsgerichts
Der Ministerrat in Madrid hat beschlossen, die Befragung der kanarischen Bevölkerung zu den Probebohrungen von Repsol vor dem Verfassungsgericht anzufechten.
Die Kanarenregierung hält jedoch zunächst an den Vorbereitung für die Volksbefragung, die am 23. November abgehalten werden soll, fest. Auch die Anzeigen-Kampagne, die kanarische und ausländische Residenten auffordert, sich an der Befragung zu beteiligen, läuft weiter. Weitere Informationen hierzu werden auf der Website http://www. consulta23n.org veröffentlicht.
Sollte das Verfassungsgericht in den nächsten Tagen im Amtlichen Mitteilungsblatt BOE bekannt geben, dass die Klage zugelassen wurde, wird das Datum für die „Consulta 23N“ wohl verschoben werden. Bis zu fünf Monate hat das Gericht dann Zeit, eine Entscheidung zu fällen. Die Kanarenregierung hofft jedoch darauf, dass die Verfassungsrichter deutlich vorher zu einem Urteil kommen, denn sonst wäre die erste und möglicherweise einzige Probebohrung des Repsolkonzerns an dem neu festzusetzenden Termin schon abgeschlossen. [bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]