Hinweis auf die Straßenverkehrsordnung
Sicherheit im Straßenverkehr ist immer ein aktuelles Thema, aber speziell in Ferienzeiten steigen die tragischen Statistiken der Verkehrsunfälle immer wieder sprunghaft an. Die Polizei bittet die Verkehrsteilnehmer besonders jetzt um erhöhte Aufmerksamkeit und umsichtige Fahrweise.
Madrid – So soll der folgende Verbotskatalog nicht als Drohung verstanden werden, sondern als Aufforderung zu verantwortungsbewusster Fahrweise. Hier also noch einmal zur Erinnerung die aktuelle Gesetzgebung der Dirección General de Tráfico für PKWs:
• Die Benutzung von Handys ist nur mittels einer Freisprechanlage gestattet. Kopfhörer und ähnliche Zusatzgeräte sind nicht erlaubt.
• Bildschirme mit Internet-Zugang, DVD-oder Video-Abspielmöglichkeiten sind verboten. Lediglich GPS-Monitore sind erlaubt.
• Beim Tanken müssen nicht nur Motor und Scheinwerfer des Fahrzeugs abgestellt sein, sondern auch Musikanlagen und Handys.
• Radarwarner sind verboten.
• In einem Notfall ist das Befahren des Randstreifens für Fahrzeuge bis zu 3.500 Kilo erlaubt, dies allerdings bei extrem langsamem Fahrtempo.
• Die Warnblinkanlage muss eingeschaltet werden, wenn die Umstände auf der Straße eine extrem langsame Fahrweise erfordern und Gefahr besteht, dass nachfolgende Fahrzeuge auffahren könnten.
• Die Ladung eines Fahrzeugs darf maximal 10% über die Länge des Fahrzeugs hinausragen und muss immer korrekt mit Warnschildern versehen sein. Im Fall von unaufteilbarer Ladung darf der Überstand maximal 15% betragen, ebenfalls natürlich durch Warnschilder gesichert.
• Bei Staugefahr in einem Tunnel oder einer Unterführung ist die Einfahrt verboten. Sollte sich ein Fahrzeug bereits im Tunnel befinden, muss sofort der Motor abgestellt und das Standlicht eingeschaltet werden. Ein eventuell im Tunnel fahruntüchtig gewordenes Fahrzeug muss umgehend aus dem Weg und an den Rand gebracht werde. Im Fall eines Tunnelbrandes muss sofort der Motor abgestellt werden, Fahrer und Insassen verlassen das Auto, lassen die Türen geöffnet und den Schlüssel stecken und begeben sich umgehend in dem Feuer entgegengesetzter Richtung zu Fuß zum Ausgang.
• Kinder bis 12 Jahre und unter 150 cm Körpergröße müssen immer auf speziellen, ihrem Gewicht und Größe angepassten Kindersitzen angeschnallt sein.
• Das Mitführen im Fahrzeug von Leucht-Sicherheitswesten und ihre Benutzung beim Verlassen des Fahrzeugs am Straßenrand ist Pflicht. Gleiches gilt für zwei Warndreiecke.
• Fußgänger dürfen die Autobahn nicht betreten. In diesem Sinne ist es auch verboten, Autostopper auf der Autobahn aufzunehmen.